Handbuch für Flugplatzgestaltung – ICAO Doc 9157

Definition

Ein festgelegter Bereich an Land oder Wasser, einschließlich aller Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen, der ganz oder teilweise für das Ankommen, Abfliegen und die Bodenbewegung von Luftfahrzeugen bestimmt ist.

Betriebliche Anwendung:
Bildet die Grundlage für sämtliche Flugplatzplanung, -gestaltung und -zertifizierung. Umfasst Betriebsflächen, Sicherheitsinfrastruktur und Nebeneinrichtungen.

Referenzen:

Handbuch für Flugplatzgestaltung (ADM), ICAO Doc 9157

Definition:
Das mehrteilige technische Handbuch der ICAO, das detaillierte Methoden und Best Practices für Flugplatzplanung, geometrische Gestaltung, Beläge und visuelle Hilfen bietet.

Teile:

TeilTitelSchwerpunktbereich
1Start- und LandebahnenGestaltung, Ausrichtung, deklarierte Strecken
2Rollbahnen, Vorfelder, WartebuchtenAnordnung, Abstände, Geometrie
3BelägeKonstruktive Gestaltung, Bewertung, Instandhaltung
4Visuelle HilfenBefeuerung, Markierungen, Beschilderung, visuelle Führung

Referenzen:

Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)

Definition:
Eine spezialisierte UN-Agentur, die für die Entwicklung globaler Standards der Zivilluftfahrt, einschließlich Flugplatzgestaltung und -betrieb, verantwortlich ist.

Mandat:
Erlässt SARPs (Standards und Empfohlene Praktiken) in 19 Anhängen, koordiniert die globale Harmonisierung und stellt das ADM bereit.

Referenzen:

Standards und Empfohlene Praktiken (SARPs)

Definition:
Von der ICAO verabschiedete technische Spezifikationen für die weltweite Anwendung.

  • Standards: Verbindlich, sofern keine Abweichung gemeldet wurde.
  • Empfohlene Praktiken: Nachdrücklich empfohlen, mit Flexibilität.

Rolle:
Bilden die Grundlage für nationale Luftfahrtgesetze, Zertifizierung und Betriebsgenehmigungen.

Referenzen:

Flugplatz-Referenzcode

Definition:
Ein zweiteiliger Code (Zahl und Buchstabe), der einem Flugplatz zugewiesen wird, basierend auf der benötigten Startstrecke und der Spannweite/Fahrwerksbreite des wichtigsten Flugzeugs.

CodezahlReferenz-Startbahnlänge (m)
1< 800
2800 – < 1.200
31.200 – < 1.800
4≥ 1.800
CodebuchstabeSpannweite (m)OMGWS (m)
A< 15< 4,5
B15 – < 244,5 – < 6
C24 – < 366 – < 9
D36 – < 529 – < 14
E52 – < 659 – < 14
F65 – < 8014 – < 16

Beispiel:
Boeing 777 (Startbahnlänge 2.800 m, Spannweite 65 m): Code 4E.

Referenzen:

Nachweis von Änderungen und Berichtigungen

Definition:
Ein offizielles Protokoll in ICAO-Publikationen, das alle Aktualisierungen und Korrekturen seit der ursprünglichen Veröffentlichung vermerkt.

Rolle:
Stellt sicher, dass Nutzer die neuesten Standards anwenden; erforderlich für Audits und Compliance.

Referenzen:

Physische Merkmale des Flugplatzes

Definition:
Geometrische, strukturelle und räumliche Eigenschaften von Flugplatzkomponenten – Start- und Landebahnen, Rollbahnen, Vorfelder, Streifen, Sicherheitsbereiche.

Bedeutung:
Bestimmen die sichere Betriebsführung, Standardisierung und künftige Ausbaufähigkeit.

Referenzen:

  • ICAO Doc 9157 Teil 1, Kapitel 5
  • ICAO Handbuch für Flugplatzstandards

Start- und Landebahn

Definition:
Ein vorbereiteter rechteckiger Bereich für Landung und Start von Luftfahrzeugen.

Wesentliche Merkmale:
Länge, Breite, Oberfläche, Markierungen, Neigungen, Schultern und Sicherheitsstreifen.

Referenzen:

Rollbahn

Definition:
Ein festgelegter Weg für rollende Luftfahrzeuge, der Start- und Landebahnen, Vorfelder und andere Einrichtungen verbindet.

Typen:
Parallele, Schnellabroll- und Verbindungstaxibahnen.

Referenzen:

  • ICAO Doc 9157 Teil 2, Kapitel 1

Vorfeld

Definition:
Bereich für das Abstellen, Be- und Entladen, Betanken und Warten von Luftfahrzeugen.

Gestaltung:
Muss Manövrierbarkeit, Tragfähigkeit, Markierungen und Befeuerung berücksichtigen.

Referenzen:

Visuelle Hilfen

Definition:
Markierungen, Befeuerung, Beschilderung und Markierer zur visuellen Führung von Piloten und Fahrzeugen.

Kategorien:
Markierungen, Befeuerungssysteme, Beschilderung und Markierer.

Referenzen:

  • ICAO Doc 9157 Teil 4, Kapitel 1, 4, 9

Systeme zur visuellen Anflugwinkelanzeige (VASIS) / Präzisions-Anflugwinkelanzeige (PAPI)

Definition:
Visuelle Hilfen, die Gleitweg-Informationen mittels farbiger Lichter anzeigen (z. B. PAPI, T-VASIS).

Beispiel:
PAPI zeigt rot/weiße Lichter, die die Position des Luftfahrzeugs relativ zum Anflugwinkel anzeigen.

Referenzen:

Zwangsbeschilderung

Definition:
Schilder mit rotem Hintergrund und weißer Aufschrift, die Halte- oder Freigabepunkte anzeigen.

Zweck:
Verhindern das Eindringen auf die Start- und Landebahn; setzen ATC-Anweisungen durch.

Referenzen:

  • ICAO Doc 9157 Teil 4, Kapitel 12

Visuelles Andocksystem (VDGS)

Definition:
Systeme, die Echtzeit-Visuelle Hinweise zur Führung von Luftfahrzeugen in Vorfeldparkpositionen geben.

Typen:
AGNIS, PAPA, fortgeschrittene Laser-/Videosysteme.

Referenzen:

  • ICAO Doc 9157 Teil 4, Kapitel 13

Autonomes Warnsystem bei Start- und Landebahnverletzungen (ARIWS)

Definition:
Systeme (z. B. Runway Status Lights), die mit Echtzeit-Überwachungsdaten vor möglichen Start- und Landebahneindringlingen warnen.

Referenzen:

Surface Movement Guidance and Control System (SMGCS / A-SMGCS)

Definition:
Systeme zur Steuerung der Bewegungen von Luftfahrzeugen/Fahrzeugen auf dem Flugplatz, insbesondere bei schlechter Sicht.

Merkmale:
Rollbahnbeleuchtung, Stopbars, Überwachung, ATC-Integration.

Referenzen:

Frangibilität

Definition:
Die Eigenschaft von Bauwerken, bei einem Aufprall nachzugeben oder zu brechen, um Schäden/Verletzungen an Luftfahrzeugen zu minimieren.

Anwendung:
Erforderlich für alle Objekte innerhalb von Start- und Landebahnstreifen (visuelle Hilfen, Schilder, Befeuerung).

Referenzen:

Nutzbarkeitsfaktor des Flugplatzes

Definition:
Prozentsatz der Zeit, in der Start- und Landebahnen eines Flugplatzes für den Betrieb genutzt werden können, basierend auf Wind und Wetter (ICAO-Mindestwert: 95 %).

Zweck:
Leitet die Ausrichtung der Start- und Landebahn und die Infrastrukturplanung.

Referenzen:

  • ICAO Doc 9157 Teil 1, Abschnitt 2.1.6
  • ICAO Anhang 14, Band I, Abschnitt 3.1.1

Deklarierte Strecken

Definition:
Veröffentlichte Start- und Landebahnlängen für leistungsbezogene Berechnungen:

BegriffBedeutung
TORAVerfügbare Startlaufstrecke
TODAVerfügbare Startstrecke
ASDAVerfügbare Beschleunigungs-/Strecke für Startabbruch
LDAVerfügbare Landestrecke

Referenzen:

  • ICAO Doc 9157 Teil 1, Abschnitt 2.2
  • ICAO Anhang 14, Band I

Für weiterführende und maßgebliche Informationen konsultieren Sie stets die neuesten ICAO-Publikationen und offiziellen Leitfäden.

Häufig gestellte Fragen

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