Entscheidungshöhe (DH)
Die Entscheidungshöhe (DH) ist eine kritische Sicherheitsmindesthöhe bei Präzisionsanflügen, bei der Piloten entscheiden müssen, ob sie die Landung fortsetzen o...
Die Entscheidungshöhe (DA) ist ein entscheidender Begriff in der Luftfahrt und bezeichnet die Höhe bei instrumentengestützten Anflügen mit vertikaler Führung, bei der ein Pilot entscheiden muss, ob er den Anflug zur Landung fortsetzt oder ein Durchstartmanöver einleitet, falls keine visuellen Referenzen vorhanden sind. Die DA bildet die Grundlage für die Sicherheit bei Präzisionsanflügen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Standardisierung des Flugbetriebs.
Die Entscheidungshöhe (DA) ist ein grundlegendes Konzept moderner Instrumentenanflugverfahren mit vertikaler Führung – beispielsweise Instrumentenlandesystem (ILS), Ground-Based Augmentation System (GLS), satellitengestützte Localizer Performance with Vertical Guidance (LPV) und LNAV/VNAV-Anflüge. Die DA ist die exakt definierte Höhe, gemessen in Fuß über dem mittleren Meeresspiegel (MSL), bei der ein Pilot entscheiden muss, ob er den Anflug zur Landung fortsetzt oder ein Durchstartverfahren einleitet, falls die erforderlichen visuellen Referenzen für die vorgesehene Landebahnumgebung nicht sichtbar sind.
Die DA ist als entscheidender Schwellenwert für Hindernisfreiheit und Sicherheit ausgelegt: Sie ist der niedrigste Punkt eines vertikal geführten Anflugs, bis zu dem ein Pilot nach Instrumentenflugregeln (IFR) ohne visuelle Referenz zur Landebahnumgebung sinken darf. Die Höhe wird sorgfältig berechnet und basiert auf Gelände, Hindernissen, Zuverlässigkeit der Navigationshilfen sowie den Leistungsmerkmalen des Anflugs und der Flugzeugklasse. Die DA stellt sicher, dass das Luftfahrzeug beim Einleiten eines Durchstartmanövers sicher vom Anflug in den Steigflug übergehen und dabei im geschützten Luftraum verbleiben kann.
In Anflugkarten wird die DA häufig als “DA(H)” vermerkt, wobei das “H” die zugehörige Höhe über der Landebahnschwelle (Above Ground Level, AGL) kennzeichnet. Diese doppelte Darstellung hilft Piloten, das Minimum sowohl in Bezug auf MSL als auch AGL präzise zu interpretieren.
Erreicht ein Pilot die DA, ist eine sofortige und eindeutige Entscheidung erforderlich: Sind die notwendigen visuellen Referenzen (wie in den Vorschriften definiert, beispielsweise Anflugbefeuerung, Landebahnschwelle oder Markierungen) in Sicht und befindet sich das Luftfahrzeug in einer Position, die eine sichere Landung mit normalen Flugmanövern ermöglicht, darf der Anflug zur Landung fortgesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, muss das veröffentlichte Durchstartverfahren unverzüglich eingeleitet werden. Im Gegensatz zu Nicht-Präzisionsanflügen (mit Mindestanflughöhe, MDA, bei denen ein „Ausholen“ und Weiterflug bis zu einem bestimmten Punkt erlaubt ist) ist die DA ein sofort wirksamer, vertikaler Entscheidungspunkt.
Die DA wird von Regulierungsbehörden wie der FAA und der ICAO vorgeschrieben und bildet eine rechtliche sowie verfahrenstechnische Schutzmaßnahme gegen kontrollierten Flug ins Gelände (CFIT) und gewährleistet standardisierte Entscheidungsfindung bei Instrumentenanflügen.
Instrumentenanflugverfahren verwenden drei zentrale Minima:
Zentrale Unterschiede:
| Merkmal | DA (Decision Altitude) | DH (Decision Height) | MDA (Minimum Descent Altitude) |
|---|---|---|---|
| Verwendung bei | Präzision/APV (ILS, LPV, GLS, LNAV/VNAV) | CAT II/III ILS | Nicht-Präzision (VOR, LOC, NDB, LNAV) |
| Referenz | Fuß MSL (barometrisch) | Fuß AGL (Funkhöhenmesser) | Fuß MSL (barometrisch) |
| Handlung am Minimum | Entscheidung: Landen oder Durchstart | Entscheidung: Landen oder Durchstart | Level auf MDA bis MAP, dann Entscheidung |
| Ausholen erlaubt? | Nein | Nein | Ja (bis MAP) |
| Missed Approach Point | Bei DA | Bei DH | Bei MAP (Fix, Zeit, DME) |
Betriebliche Besonderheit:
Bei Anflügen mit DA/DH ist der Missed Approach Point vertikal definiert (im Moment, in dem das Flugzeug die DA/DH auf dem Gleitpfad erreicht), während er bei MDA-Anflügen horizontal festgelegt ist (Erreichen eines Fixes, einer Distanz oder abgelaufener Zeit).
Die Verwendung der Entscheidungshöhe ist streng geregelt:
Durchstartverfahren werden so ausgelegt, dass sie auch bei einer leichten Unterschreitung der DA Hindernisfreiheit gewährleisten, unter Berücksichtigung typischer Reaktionszeiten von Pilot und Flugzeug. Das Unterschreiten der DA ohne Sichtreferenzen stellt einen Verstoß gegen Vorschriften und eine Sicherheitsgefährdung dar und kann rechtliche sowie betriebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die DA steht im Mittelpunkt aller Anflüge mit vertikaler Führung:
Bei DA muss der Pilot von Instrumenten- auf Sichtflugreferenzen wechseln; sind die Sichtminima nicht erfüllt, wird das Durchstartverfahren unverzüglich eingeleitet. Diese betriebliche Disziplin wird durch Training, Checklisten und Cockpit-Automatisierung unterstützt.
Beim Anflug auf die DA erfolgt im Cockpit eine festgelegte Abfolge:
Automatische Warnungen („Approaching Minimums“, „Minimums“) und CRM-Protokolle unterstützen eine rechtzeitige und korrekte Reaktion an der DA.
Durchstartverfahren sind speziell für die sofortige Einleitung an der DA ausgelegt:
Die Verfahrensauslegung berücksichtigt normale Reaktionszeiten von Pilot und Flugzeug, sodass ein geringfügiger Höhenverlust nach DA ohne Gefährdung der Hindernisfreiheit möglich ist.
Das menschliche Verhalten an der DA ist beeinflusst durch:
Effektives Training und Cockpit-Disziplin sind unerlässlich, um Fehler zu vermeiden und die Einhaltung der DA sicherzustellen.
Das Verständnis und die korrekte Anwendung der DA sind essenziell für:
Die Entscheidungshöhe (DA) ist ein zentrales Element instrumentengestützter Anflugverfahren mit vertikaler Führung und stellt einen nicht verhandelbaren Entscheidungspunkt für Landung oder Durchstart dar. Sie ist präzise berechnet, streng reguliert und fest in Pilotenausbildung, Cockpitverfahren und Luftfahrtsicherheitskultur verankert. Die Beherrschung der DA ist für einen sicheren, gesetzeskonformen und effizienten Instrumentenflugbetrieb unerlässlich.
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