Sichtanflug
Ein Sichtanflug ist ein IFR-Verfahren, bei dem Piloten, von der Flugsicherung (ATC) autorisiert, vom Instrumentenflug zur visuellen Landung übergehen, sobald de...
Eine Nicht-Instrumentenbahn (Sichtflugbahn) wird ausschließlich für Sichtflugoperationen genutzt, ohne Instrumentenanflugverfahren oder Navigationshilfen.
Eine Nicht-Instrumentenbahn (Sichtflugbahn) ist eine Bahn, die ausschließlich für Sichtflugoperationen ausgelegt, markiert und unterhalten wird. Das bedeutet, dass alle Anflüge, Landungen und Starts mit ausreichender visueller Referenz zum Boden und zum umliegenden Gelände durchgeführt werden müssen. Für diese Bahnen gibt es kein veröffentlichtes gerades Instrumentenanflugverfahren, noch ist eine Instrumentenbezeichnung auf behördlichen Flughafenplänen wie denen der FAA, Militärdienste oder deren internationalen Pendants eingetragen. Sichtflugbahnen zeichnen sich durch das Fehlen von Präzisions- oder Nichtpräzisions-Anflughilfen (ILS, VOR, RNAV etc.) aus, die an der Bahnschwelle enden.
Sichtflugbahnen sind grundsätzlich an Sichtwetterbedingungen (VMC) gebunden und dürfen nur bei Wetterlagen genutzt werden, in denen Piloten stets eine visuelle Referenz zum Flughafen und Verkehr aufrechterhalten können. Diese Bahnen finden sich am häufigsten an Flugplätzen der Allgemeinen Luftfahrt (GA), abgelegenen Flugfeldern und kleineren Flugplätzen, bei denen Kosten, betriebliche Notwendigkeit oder Verkehrsaufkommen die Installation und Wartung von Instrumentenanflugeinrichtungen nicht rechtfertigen.
Eine Sichtflugbahn weist in der Regel einfache Markierungen wie Mittellinien und Schwellen auf, verzichtet jedoch oft auf Anflugbefeuerung (ALS), visuelle Gleitwegsanzeiger (wie VASI oder PAPI) oder Bahnrandbefeuerung, die für Nacht- oder Schlechtwetterbetrieb erforderlich wäre. Das Fehlen von Instrumentenanflugverfahren bedeutet, dass Piloten sich ausschließlich auf visuelle Anhaltspunkte für einen sicheren Betrieb verlassen müssen – weshalb Kenntnisse des lokalen Geländes, der Hindernisse, der vorherrschenden Winde und der Verkehrsführung entscheidend sind.
Sichtflugbahnen spielen für den Großteil der weltweiten Allgemeinluftfahrt eine Schlüsselrolle. Nach ICAO-Angaben sind die meisten Flughäfen weltweit Nicht-Instrumentenbahnen und dienen als essenzielle Verbindungen für Geschäfts-, Freizeit-, Agrar- und Rettungsdienste. Ihre betriebliche Einfachheit senkt die Infrastrukturkosten, stellt jedoch höhere Anforderungen an das Können, die Aufmerksamkeit und Entscheidungsfähigkeit des Piloten. Ohne Instrumentenanflughilfen liegt die Verantwortung für Navigation, Hindernisvermeidung und Verkehrstrennung primär beim Piloten, unterstützt durch die Flugsicherung (ATC), sofern vorhanden.
Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA definiert Sichtflugbahnen in 14 CFR 77.3 wie folgt:
„Eine Bahn, die ausschließlich für den Betrieb von Luftfahrzeugen unter Sichtanflugverfahren vorgesehen ist, ohne gerades Instrumentenanflugverfahren und ohne Instrumentenbezeichnung auf einem von der FAA genehmigten Flughafenplan, einem von Militärdiensten genehmigten militärischen Flughafenplan oder einem von einer zuständigen Behörde bei der FAA eingereichten Planungsdokument.“
Diese rechtliche Definition zieht eine klare betriebliche und regulatorische Grenze zwischen Sichtflugbahnen und Bahnen für Instrumentenbetrieb.
Die Verfahren der FAA-Flugsicherung (ATC) legen fest, dass nur Bahnen mit veröffentlichten Instrumentenanflügen als Instrumentenbahnen ausgewiesen werden. Sichtflugbahnen haben keine solche Ausweisung und sind von der Infrastruktur, Befeuerung und Hindernisschutzzonen ausgenommen, die für Instrumentenverfahren vorgeschrieben sind.
Die ICAO definiert im Anhang 14 (Flugplätze) eine Nicht-Instrumentenbahn als:
„Eine Bahn, die für den Betrieb von Luftfahrzeugen unter Sichtanflugverfahren oder ein Instrumentenanflugverfahren bis zu einem Punkt, ab dem der Anflug unter Sichtwetterbedingungen fortgesetzt werden kann, vorgesehen ist.“
Diese ICAO-Definition erkennt an, dass manche Flugplätze Instrumentenanflüge haben, die in einem visuellen Segment enden, ab dem die Bahn als Nicht-Instrumentenbahn betrachtet wird. Die europäische EASA übernimmt dieses Rahmenwerk und stellt klar, dass das Vorhandensein eines Instrumentenanflugs mit anschließendem visuellen Segment nicht verlangt, dass die Bahn selbst auf Instrumentenstandard aufgerüstet wird.
Dies ermöglicht flexibleren und kostengünstigeren IFR-Zugang zu Nicht-Instrumentenbahnen, besonders in Regionen mit satellitengestützten Systemen (SBAS) wie EGNOS in Europa, wo LPV-Anflüge vor der Bahnschwelle enden und der letzte Abschnitt visuell geflogen werden muss.
| Bahntyp | Unterstützte Anflugverfahren | Erforderliche Instrumentierung | Typische Anwendungsfälle |
|---|---|---|---|
| Sicht-/Nicht-Instrumenten | Nur Sichtanflüge | Keine | GA-Flugplätze, ländliche Flughäfen |
| Nichtpräzisions-Instrument | Nur horizontale Führung | VOR, NDB, RNAV (LNAV, LNAV/VNAV) | Regionale Flughäfen, einige GA-Plätze |
| Präzisions-Instrument | Seitliche & vertikale Führung | ILS, PAR, GBAS, LPV | Große Verkehrsflughäfen |
Sichtflugbahnen werden vor allem an Flugplätzen oder Landeplätzen verwendet, bei denen die Installation und Wartung von Instrumentenanflugsystemen wirtschaftlich nicht sinnvoll oder betrieblich nicht erforderlich ist. Entscheidende Faktoren hierfür sind geringes Verkehrsaufkommen, überwiegend VFR-Betrieb oder die geografische Abgelegenheit des Platzes. Viele ländliche, private und Freizeitflugplätze sowie zahlreiche Agrar-, Forst- und Rettungslandeplätze arbeiten mit Sichtflugbahnen.
Luftfahrzeuge auf Sichtflugbahnen müssen stets unter VMC operieren und sich auf visuelle Anhaltspunkte zur sicheren Navigation, Verkehrsvermeidung und Hindernisfreiheit verlassen. Der Betrieb ist meist auf Tageslicht beschränkt, es sei denn, die Bahn verfügt über eine Grundbefeuerung und die lokalen Vorschriften erlauben Nacht-VFR. Die Arbeitsbelastung des Piloten steigt im Vergleich zu Instrumentenbahnen deutlich, da er ohne Boden- oder satellitengestützte Hilfen Situationsbewusstsein, Verkehrsüberwachung, Windabschätzung und Terrainvermeidung eigenständig bewältigen muss.
Sichtflugbahnen sind zudem essenziell für die Pilotenausbildung und ermöglichen es Flugschülern, grundlegende visuelle Navigations- und Landefähigkeiten zu entwickeln. In vielen Regionen dienen diese Bahnen als Hauptzugangspunkte für Gemeinden, die nicht an größere Transportnetze angeschlossen sind, und sind somit unverzichtbarer Bestandteil der nationalen und regionalen Luftfahrtinfrastruktur.
Betriebe auf Sichtflugbahnen sind streng an Sichtwetterbedingungen (VMC) gebunden, die international von der ICAO in Anhang 2 und national z. B. durch 14 CFR 91.155 in den USA definiert sind. Für den Betrieb unter VMC müssen Piloten Mindestabstände zu Wolken und Mindestsicht einhalten, die je nach Luftraumklasse, Höhe und nationalen Vorschriften variieren.
Im meisten kontrollierten Luftraum unter 10.000 Fuß MSL:
Für Sichtanflüge unter IFR-Freigabe (d. h. wenn ein IFR-Flug für einen Sichtanflug auf eine Sichtflugbahn freigegeben wird), müssen die gemeldeten oder mit hinreichender Sicherheit angenommenen Wetterbedingungen mindestens betragen:
Diese Minima sind entscheidend, damit Piloten stets kontinuierlichen Sichtkontakt zum Flughafen, Gelände und Verkehr halten können. Das Fehlen von Instrumentenanflughilfen bedeutet, dass jede Verschlechterung der Sicht oder Absenkung der Wolkenuntergrenze eine Sichtflugbahn rasch unbenutzbar machen kann – mit Umleitungen oder Verzögerungen als Folge. In solchen Situationen sollten Piloten geeignete Ausweichflugplätze einplanen und Wettertrends besonders an Plätzen ohne automatische Wetterinfos sorgfältig beobachten.
Nicht-Instrumentenbahn (Sichtflugbahn):
Instrumentenbahn:
Sichtanflugverfahren erlauben Piloten auf VFR- oder IFR-Flugplänen die Landung auf Sichtflugbahnen, sofern sie kontinuierlichen Sichtkontakt zur Bahnumgebung oder vorausfliegendem Verkehr halten können. Für IFR-Flüge darf die Flugsicherung einen Sichtanflug nur freigeben, wenn die gemeldete oder mit hinreichender Sicherheit angenommene Wetterlage mindestens 1.000 Fuß Wolkendecke und 3 SM Sicht beträgt.
Pilotaktionen:
ATC-Aktionen:
Eine Sichtanflugfreigabe berechtigt nicht zu einem Instrumentenanflug; der gesamte Anflug ab Freigabepunkt ist rein visuell zu fliegen. Geht die Sichtreferenz verloren, muss ATC sofort informiert werden, woraufhin weitere Anweisungen folgen.
Vor Annahme einer Sichtanflugfreigabe muss der Pilot Platz oder relevanten Verkehr in Sicht haben und seine Fähigkeit, Sichtkontakt zu halten, bestätigen. Mit Annahme der Freigabe übernimmt der Pilot die Verantwortung für Hindernis-, Gelände- und ggf. Wirbelschleppentrennung.
Im Anflug muss der Pilot:
Die Flugsicherung ist dafür verantwortlich, dass das Wetter einen Sichtanflug zulässt, und stellt bis zur Übernahme durch den Piloten die notwendige Verkehrstrennung und -information sicher. ATC darf für Sichtanflüge nur vektorisieren, wenn die Wolkendecke mindestens 500 ft über dem MVA und die Sicht mindestens 3 SM beträgt. Folgt ein schweres Flugzeug oder eine B757, muss ATC vor Wirbelschleppengefahr warnen.
Radarservice wird in der Regel vor der Landung an nicht kontrollierten Plätzen beendet, und der Pilot wird angewiesen, auf die entsprechende Funkfrequenz zu wechseln.
Klare und prägnante Kommunikation ist für einen sicheren Betrieb auf Sichtflugbahnen unerlässlich. ATC erteilt eine Freigabe zum Sichtanflug beispielsweise wie:
Der Pilot bestätigt die Freigabe:
An nicht kontrollierten Plätzen machen Piloten ihre Position und Absichten auf der Funkfrequenz (CTAF/UNICOM) selbst bekannt, einschließlich Entfernung, Richtung und geplanter Bahn.
Im Gegensatz zu Instrumentenanflügen gibt es für Sichtanflüge auf Nicht-Instrumentenbahnen keine veröffentlichten Fehlanflugverfahren. Ist ein Durchstart nötig (wegen Verkehr, Hindernis oder verlorener Sichtreferenz):
In jedem Fall bleibt der Pilot bis zu neuen Anweisungen für Hindernis- und Geländefreiheit verantwortlich.
An kontrollierten Flughäfen staffelt ATC Luftfahrzeuge für Sichtanflüge, kann bestimmte Platzrundeneinträge zuweisen und sorgt für die notwendige Trennung. Paralleler oder sich schneidender Bahnbetrieb ist möglich, sofern Trennungs- und Wirbelschleppenkriterien eingehalten werden.
An nicht kontrollierten Plätzen müssen Piloten Standard-Platzrundeneinträge und Höhen beachten, ihre Absichten klar kommunizieren und den Verkehr aufmerksam beobachten. Ohne ATC-Staffelung sind Situationsbewusstsein und das Prinzip „sehen und vermeiden“ entscheidend.
An nicht kontrollierten Flugplätzen werden alle Luftfahrzeugbewegungen über Advisory-Frequenzen (CTAF/UNICOM) koordiniert. Es gibt keine Trennung durch ATC, und Piloten müssen ihre Position, Absichten und Bewegungen in der Platzrunde selbst durchsagen. Betriebsarten können unter VFR oder – bei IFR-Flügen – nach Sichtanflugfreigabe und Freigabe auf die Advisory-Frequenz erfolgen.
Piloten müssen den Verkehr aufmerksam beobachten, einschließlich
Eine Nicht-Instrumentenbahn (Sichtflugbahn) ist eine Bahn, die ausschließlich für den Betrieb nach Sichtflugregeln (VFR) ausgelegt und unterhalten wird. Sie verfügt über kein veröffentlichtes gerades Instrumentenanflugverfahren und keine Navigationshilfen wie ILS, VOR oder RNAV-Anflüge. Piloten müssen sich für einen sicheren Start und eine sichere Landung auf gute Sicht, visuelle Anhaltspunkte und lokale Kenntnisse verlassen.
Eine Sichtflugbahn unterstützt keine Instrumentenanflüge und verfügt nicht über entsprechende boden- oder satellitengestützte Navigationshilfen. Im Gegensatz dazu sind Instrumentenbahnen mit Systemen wie ILS oder RNAV ausgestattet und ermöglichen Landungen bei schlechter Sicht und niedriger Wolkendecke. Sichtflugbahnen verlangen, dass Piloten jederzeit über visuelle Referenzen verfügen, und werden in der Regel bei guten Wetterbedingungen genutzt.
Sie kommen hauptsächlich an Flugplätzen der Allgemeinen Luftfahrt (GA), ländlichen und abgelegenen Flugfeldern, privaten Pisten sowie an Orten vor, an denen die Installation und Wartung von Instrumentenanflughilfen wirtschaftlich nicht sinnvoll oder betrieblich nicht erforderlich ist.
In den USA definiert die FAA eine Sichtflugbahn als eine Bahn, die ausschließlich für Luftfahrzeuge vorgesehen ist, die Sichtverfahren nutzen, ohne gerades Instrumentenanflugverfahren oder Instrumentenbezeichnung auf offiziellen Plänen. ICAO Anhang 14 und EASA übernehmen ähnliche Definitionen und betonen das Fehlen von Instrumentenverfahren und erforderlichen Navigationshilfen.
Betriebe erfordern Sichtwetterbedingungen (VMC), in der Regel mindestens 3 Meilen Sichtweite und Wolkenabstände von 500 Fuß unterhalb, 1.000 Fuß oberhalb und 2.000 Fuß horizontal von Wolken (im kontrollierten Luftraum unter 10.000 ft MSL). Diese Minima stellen sicher, dass Piloten Gelände, Hindernisse und andere Luftfahrzeuge sehen und vermeiden können.
Ja. Piloten mit IFR-Flugplänen dürfen für einen Sichtanflug freigegeben werden, wenn die Wetterbedingungen (1.000 ft Wolkenuntergrenze, 3 SM Sicht) erfüllt sind und Bahn/Verkehr in Sicht sind. Der Pilot geht dann zur visuellen Navigation für die Landung über; Anflughilfen für Instrumentenanflüge werden nicht verwendet.
In einigen Regionen (insbesondere Europa) können satellitengestützte Anflugverfahren (wie LPV über EGNOS) an einem visuellen Segment vor der Bahn enden, sodass der letzte Anflug visuell geflogen wird. Dies ermöglicht flexiblere IFR-Zugänge zu Nicht-Instrumentenbahnen ohne kostspielige Infrastruktur-Upgrades.
Piloten müssen visuelle Referenz zur Bahn und zum Gelände halten, wolkenfrei bleiben, VFR-Regeln (oder visuelle Segmentverfahren bei IFR-Flügen) einhalten und besonders auf Verkehr und Hindernisse achten. Die Selbstdurchsage der Position und Absicht ist auf nicht kontrollierten Plätzen entscheidend.
Die Flugsicherung kann ein Luftfahrzeug für einen Sichtanflug freigeben, wenn das Wetter geeignet ist. Sie stellt notwendige Verkehrsinformationen bereit und entlässt das Luftfahrzeug an nicht kontrollierten Flughäfen auf die Funkfrequenz zur Einflugschleife und Landung. Für Sichtflugbahnen stellt die Flugsicherung keine Missed-Approach-Verfahren bereit.
Verliert ein Pilot während eines Sichtanflugs auf eine Nicht-Instrumentenbahn die Sichtreferenz, sollte er umgehend die Flugsicherung informieren (sofern in Kontakt), einen Durchstart durchführen und entweder die Sichtverbindung wiederherstellen, in die Platzrunde einfliegen oder alternative Anweisungen anfordern.
Möchten Sie die Sicherheit und Effizienz auf Ihrem Flugplatz steigern? Erfahren Sie, wie das Verständnis von Bahnarten und -verfahren das Risiko senken und die Bedürfnisse Ihrer Piloten unterstützen kann – insbesondere an Flughäfen mit reinen Sichtflugbahnen.
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