Allwetterbetrieb (AWO)

Aviation Flight operations AWO Safety

Allwetterbetrieb (AWO) – Glossar für Luftfahrtoperationen

Einführung

Allwetterbetrieb (AWO) ist ein spezielles Fachgebiet der Luftfahrt und ermöglicht es Flugzeugen, auch bei Wetterbedingungen, die die Sicht erheblich einschränken oder eliminieren, sicher und effizient zu operieren. Da der weltweite Luftverkehr Pünktlichkeit und Sicherheit unabhängig von den meteorologischen Bedingungen fordert, sind AWO-Verfahren, Systeme und Schulungen sowohl für die kommerzielle als auch für die allgemeine Luftfahrt von entscheidender Bedeutung. Dieses Glossar dient als umfassende Ressource für Fachleute, die mit der Entwicklung, Implementierung oder Durchführung von Allwetterbetrieben befasst sind, und verweist auf internationale und nationale Standards wie ICAO Doc 9365, EASA CS-AWO und FAA AC 120-29A.

Geltungsbereich

Die Terminologie des AWO gilt für Starrflügelflugzeuge im Instrumentenflug (IFR) und erstreckt sich auf den kommerziellen Lufttransport sowie die allgemeine Luftfahrt. Sie deckt das gesamte operative Spektrum ab: Rollbewegungen, Start, Abflug, Anflug und Landung – immer dann, wenn visuelle Anhaltspunkte eingeschränkt sind. Das Glossar erläutert Anforderungen an Ausrüstung, Betriebszulassungen und Flughafeninfrastruktur und legt den Fokus auf Instrumentenanflüge von Non-Precision (NPA) über Präzision (CAT I/II/III) bis zu Anflügen mit vertikaler Führung (APV).

Glossar der wichtigsten Begriffe

Allwetterbetrieb (AWO)

Definition:
Allwetterbetrieb (AWO) bezeichnet Flugbewegungen – am Boden oder in der Luft – die unter meteorologischen Bedingungen durchgeführt werden, bei denen die Sicht des Piloten durch Nebel, Schnee, Regen, tiefe Wolken oder Dunkelheit eingeschränkt oder aufgehoben ist. AWO ermöglicht sichere, regelmäßige Operationen durch den Einsatz zertifizierter Navigationshilfen, standardisierter Verfahren, spezieller Besatzungsausbildung und fortschrittlicher Bord- und Bodensysteme.

AWO ist reglementiert und erfordert, dass Flugzeuge, Flugbesatzungen und Flughäfen strenge technische und verfahrenstechnische Kriterien erfüllen. Dazu gehören zertifizierte Anflug- und Landesysteme (z. B. ILS, GBAS), Betriebszulassungen für Niedrigsichtminima und die Umsetzung von Low Visibility Procedures (LVP) an Flughäfen. Fortschrittliche Technologien wie Autoland und erweiterte Sichtsysteme erhöhen die Zuverlässigkeit und den Umfang des AWO.

Beispielanwendung:
Fluggesellschaften an nebelanfälligen Flughäfen verlassen sich auf AWO, um Flugpläne einzuhalten, indem sie CAT III-Anflüge bei Sichtweiten von nur 75 Metern RVR durchführen – vorausgesetzt, alle Genehmigungs- und Technikvorgaben sind erfüllt.

Flughafenbetriebsminima (AOM)

Definition:
Flughafenbetriebsminima (AOM) legen die niedrigsten meteorologischen Bedingungen (Sicht, RVR und Wolkenuntergrenze) fest, unter denen Start oder Landung an einem bestimmten Flughafen durchgeführt werden dürfen. Für Starts werden die AOM typischerweise als RVR oder Sicht ausgedrückt, für Landungen als Kombinationen aus RVR und Entscheidungshöhe (DA/H) oder Mindestflughöhe (MDA/H), abhängig von der Anflugart.

AOM werden gemeinsam von Betreibern, Behörden und Flughäfen festgelegt, wobei Flugzeugleistung, Navigationshilfen und Qualifikation der Besatzung berücksichtigt werden. Sie sind in Flughandbüchern, Betriebshandbüchern und Anflugkarten veröffentlicht und müssen vor jedem Instrumentenanflug oder Abflug von den Crews überprüft werden.

Beispielanwendung:
Ein Pilot prüft die Anflugkarten und stellt sicher, dass der gemeldete RVR über dem veröffentlichten Minimum liegt, bevor er einen ILS-Anflug durchführt.

Präzisionsanflug- und Landesoperationen

Definition:
Präzisionsanflug- und Landesoperationen nutzen boden- oder satellitengestützte Navigationshilfen, die sowohl eine laterale als auch vertikale Führung für Anflug und Landung bieten. Sie ermöglichen niedrigere Minima als Nichtpräzisionsanflüge und werden in die Kategorien CAT I, II oder III unterteilt, je nach erreichbarem Minimum.

Systeme, die Präzisionsanflüge unterstützen, sind typischerweise das Instrumentenlandesystem (ILS), das Mikrowellenlandesystem (MLS) und das bodengestützte Augmentierungssystem (GBAS). Für diese Operationen sind zertifizierte Systeme, Redundanz und geschulte Besatzungen erforderlich.

Beispielanwendung:
Ein CAT II ILS-Anflug ermöglicht Landungen bei einer RVR von 300 Metern und einer Entscheidungshöhe von 100 Fuß.

Anflug- und Landesoperationen mit vertikaler Führung (APV)

Definition:
APV-Verfahren bieten sowohl eine laterale als auch eine vertikale Führung für Anflüge, erfüllen jedoch nicht alle technischen Standards für Präzisionsanflüge. Gängige Beispiele sind Baro-VNAV und Localizer Performance mit vertikaler Führung (LPV), die durch satellitengestützte Augmentierungssysteme (SBAS) ermöglicht werden. APV-Anflüge verringern das Risiko eines kontrollierten Fluges in den Boden (CFIT) und bieten niedrigere Minima als Nichtpräzisionsanflüge.

Beispielanwendung:
Ein Regionalflughafen ohne ILS ermöglicht sicherere Anflüge durch die Veröffentlichung von LPV-Verfahren mithilfe von EGNOS oder WAAS.

Nichtpräzisionsanflug- und Landesoperationen (NPA)

Definition:
NPA-Verfahren bieten nur eine laterale Führung (z. B. durch VOR, NDB oder Localizer) ohne elektronische vertikale Führung. Piloten steuern den Sinkflug mithilfe von Step-Down-Fixes oder kontinuierlichem Sinkflug und beachten eine Mindestflughöhe (MDA/H). NPA-Anflüge haben in der Regel höhere Minima als Verfahren mit vertikaler Führung.

Beispielanwendung:
Ein Pilot führt einen VOR-Anflug bis zur MDA durch und sinkt erst weiter, wenn visuelle Anhaltspunkte erkennbar sind.

Kategorien des Betriebs

Kategorie I (CAT I) Betrieb

Definition:
Ein Präzisionsanflug mit einer Entscheidungshöhe (DH) nicht unter 60 Metern (200 Fuß) und einer RVR nicht unter 550 Metern. CAT I ist weltweit der Standard für Präzisionsanflüge.

Beispielanwendung:
Die meisten kommerziellen Landebahnen mit ILS unterstützen CAT I-Anflüge und ermöglichen sichere Landungen bei mäßig geringer Sicht.

Kategorie II (CAT II) Betrieb

Definition:
Ein Präzisionsanflug mit DH unter 60 Metern (200 Fuß), jedoch nicht unter 30 Metern (100 Fuß), und einer RVR nicht unter 300 Metern. Erfordert erweiterte Bodeninfrastruktur, zertifizierte Flugzeuge und speziell geschulte Besatzungen.

Beispielanwendung:
Große Drehkreuze ermöglichen Landungen bei geringerer Sicht durch CAT II-Anflüge und fortschrittliche Autopiloten.

Kategorie IIIA (CAT IIIA) Betrieb

Definition:
Präzisionsanflug mit DH unter 30 Metern (100 Fuß) oder ohne DH und einer RVR nicht unter 175 Metern. Unterstützt Autoland bei sehr geringer Sicht.

Beispielanwendung:
Für CAT IIIA ausgestattete Flugzeuge landen regelmäßig auf internationalen Flughäfen bei dichtem Nebel.

Kategorie IIIB (CAT IIIB) Betrieb

Definition:
Erlaubt Anflüge mit DH unter 15 Metern (50 Fuß) oder ohne DH und einer RVR bis zu 50 Metern (abhängig von Flughafen und Flugzeug). Erfordert ein fehlertolerantes Autoland und Rollführungssysteme.

Beispielanwendung:
CAT IIIB-Operationen halten Flughäfen auch bei geringstmöglicher Sicht offen.

Kategorie IIIC (CAT IIIC) Betrieb

Definition:
Theoretische Nullsicht-Operation ohne DH und ohne RVR-Minimum. Es wären vollständig autonome Bord- und Bodensysteme erforderlich; praktisch noch nicht umgesetzt.

Unterstützende Systeme und Verfahren

Instrumentenlandesystem (ILS)

Definition:
ILS ist ein bodengestütztes System, das eine präzise laterale (Localizer) und vertikale (Gleitweg) Führung bietet. Es ist das primäre System für CAT I-, II- und III-Anflüge weltweit.

Beispielanwendung:
Flugzeuge stellen die ILS-Frequenz ein und folgen dem elektronischen Leitstrahl bis zum Aufsetzen bei Landungen mit geringer Sicht.

ILS antennas and approach lighting at runway

Mikrowellenlandesystem (MLS)

Definition:
MLS nutzt Mikrowellenfrequenzen für präzise Führung, ermöglicht flexible Anflugwege und unterstützt komplexe Flughafenlayouts. Die Verbreitung ist begrenzt, da ILS vorherrschend ist und satellitengestützte Systeme zunehmend genutzt werden.

Beispielanwendung:
Wird an ausgewählten Flughäfen mit komplexen Anfluganforderungen eingesetzt.

Bodenbasiertes Augmentierungssystem (GBAS)

Definition:
GBAS verbessert die Genauigkeit und Integrität von GNSS im Bereich von Flughäfen, ermöglicht mehrere Präzisionsanflüge (GLS) und unterstützt künftig höhere Kategorien von Minima.

Beispielanwendung:
Große Flughäfen setzen GBAS ein, um Präzisionsanflüge auf mehreren Bahnen zu unterstützen.

Globales Satellitennavigationssystem (GNSS)

Definition:
GNSS umfasst GPS, GLONASS, Galileo und BeiDou und ermöglicht weltweite Navigation. Im AWO wird GNSS durch SBAS oder GBAS für die erforderliche Genauigkeit bei Anflügen ergänzt.

Beispielanwendung:
Moderne Flugzeuge nutzen GNSS für Streckennavigation und RNAV/RNP-Anflüge.

Required Navigation Performance (RNP)

Definition:
RNP legt die Genauigkeits- und Integritätsanforderungen für die Flugzeugnavigation auf einer bestimmten Route oder einem Verfahren fest. RNP-Anflüge, oft mit vertikaler Führung (RNP APCH), ermöglichen wetterunabhängige Zugänglichkeit mit integrierter Leistungsüberwachung und Warnung.

Beispielanwendung:
Fluggesellschaften nutzen RNP-Anflüge, um bei geringer Sicht Flughäfen in schwierigem Gelände anzufliegen.

Zusammenfassung

Allwetterbetrieb (AWO) ist zentral für sichere, effiziente und zuverlässige Luftfahrt in den heutigen komplexen Wetter- und Betriebsumgebungen. Durch den Einsatz zertifizierter Systeme, intensiver Schulungen und robuster Verfahren minimiert AWO Verzögerungen und Umleitungen und gewährleistet höchste Sicherheitsstandards bei widrigen Bedingungen. Ob durch ILS, GBAS, APV oder RNP-Verfahren – die Zukunft des AWO ist zunehmend digital, flexibel und widerstandsfähig.

Für weitere Informationen zur Implementierung oder Modernisierung Ihrer AWO-Fähigkeiten kontaktieren Sie unser Team oder vereinbaren Sie eine Demonstration.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Zweck von Allwetterbetrieb (AWO)?

AWO ermöglicht Flugzeugen das sichere Starten, Landen und Rollen bei geringer Sicht oder fehlenden visuellen Anhaltspunkten aufgrund des Wetters. Sie sichern den kontinuierlichen Betrieb und die Sicherheit durch zertifizierte Navigationshilfen, geschultes Personal und geregelte Verfahren.

Wie unterstützen Flughäfen den AWO?

Flughäfen, die AWO unterstützen, verfügen über erweiterte Infrastruktur wie Präzisionsanflugsysteme (z. B. ILS, GBAS), moderne Beleuchtung, Rollführungssysteme und veröffentlichte Minima. Sie setzen bei schlechten Bedingungen Low Visibility Procedures (LVP) um.

Was sind die wichtigsten Anflugkategorien im AWO?

AWO umfasst Non-Precision Approaches (NPA), Approaches with Vertical Guidance (APV) und Präzisionsanflüge (CAT I, II, III). Jede Kategorie hat festgelegte Minima und Systemanforderungen, wobei CAT III Landungen bei geringster Sicht ermöglicht.

Welche Genehmigungen benötigen Betreiber für den AWO?

Betreiber müssen eine behördliche Genehmigung erhalten, die die Einhaltung der Ausrüstung, Besatzungsschulungen und Verfahren für die vorgesehene AWO-Kategorie nachweist. Dazu gehören Validierungsflüge, Simulatortraining und Audits durch die Behörden.

Worin unterscheiden sich CAT I, II und III Operationen?

CAT I erlaubt Anflüge mit einer Entscheidungshöhe nicht unter 200 ft und einer RVR nicht unter 550 m. CAT II senkt diese Werte auf 100 ft/300 m, während CAT III (IIIA/IIIB) Landungen mit noch geringerer oder keiner Entscheidungshöhe und minimaler RVR ermöglicht.

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