Entscheidungshöhe (DH)

Aviation Flight Operations Safety IFR

Entscheidungshöhe (DH) in der Luftfahrt

Die Entscheidungshöhe (DH) ist ein grundlegendes Sicherheitskonzept in Instrumentenanflugverfahren und stellt sicher, dass Piloten zu einem standardisierten Zeitpunkt während der kritischsten Flugphase—der Landung bei schlechter Sicht—eine Entscheidung treffen. Dieser Artikel beleuchtet die technischen, betrieblichen und regulatorischen Aspekte der DH im weltweiten Luftfahrtbetrieb.

Definition und regulatorischer Kontext

Entscheidungshöhe (DH) ist definiert als der festgelegte vertikale Abstand über Grund (AGL) bei einem Präzisionsanflug—wie z. B. einem Instrumentenlandesystem (ILS) oder einem bodengestützten Augmentierungssystem (GBAS)—bei dem der Pilot entscheiden muss, ob er den Anflug fortsetzt und landet oder, falls die erforderlichen Sichtreferenzen fehlen, ein Fehlanflugverfahren einleitet.

ICAO Annex 6:
Eine festgelegte Höhe bei einem Präzisionsanflug oder einem Anflug mit vertikaler Führung, bei der ein Fehlanflug eingeleitet werden muss, wenn die erforderliche Sichtreferenz für die Fortsetzung des Anflugs nicht vorhanden ist.

Die DH wird mit dem Funkhöhenmesser des Flugzeugs gemessen und gewährleistet so Präzision in Bezug auf das Gelände unmittelbar unterhalb der Anfluglinie. Dies unterscheidet die DH von der Entscheidungsflughöhe (DA), die sich auf die mittlere Meereshöhe (MSL) bezieht und mit dem barometrischen Höhenmesser gemessen wird.

Die DH ist für jedes Präzisionsanflugverfahren explizit veröffentlicht und stellt ein regulatorisches Minimum dar, das nicht in das Ermessen des Piloten gestellt ist. Die strikte Einhaltung ist zentral zur Vermeidung von Controlled Flight Into Terrain (CFIT) und zur Standardisierung von Anflügen in der Luftfahrtbranche.

Operative Bedeutung

Die DH ist das letzte Go/No-Go-Kriterium vor der Landung unter instrumentenmeteorologischen Bedingungen (IMC), insbesondere bei geringer Sicht oder niedriger Wolkenuntergrenze. Beim Erreichen der DH gilt:

  • Sind die erforderlichen Sichtzeichen (Landebahnschwelle, Lichter oder Markierungen) sichtbar und befindet sich das Flugzeug in einer geeigneten Position für eine normale Landung, darf der Anflug fortgesetzt werden.
  • Andernfalls muss der Pilot sofort das Fehlanflugverfahren einleiten.

Diese unflexible Vorgabe dient dazu, der menschlichen Tendenz entgegenzuwirken, bei grenzwertigen Bedingungen „weiterzumachen“ und stellt sicher, dass Sicherheit stets Vorrang vor operativer Bequemlichkeit hat. Die Aufsichtsbehörden (ICAO, FAA, EASA) verlangen die strikte Einhaltung der DH, um Unfälle infolge von Lageverlust oder Fehleinschätzungen in geringer Höhe zu verhindern.

Bei fortgeschrittenen Verfahren, wie z. B. Anflügen der Kategorie III, kann die DH bis auf 15 Meter (50 Fuß) über Grund oder sogar null (CAT IIIc) gesenkt werden, wobei vollständig zertifizierte Autoland-Systeme und Flughafenausstattung erforderlich sind.

DH bei Instrumentenanflügen

Präzisionsanflüge wie ILS, GLS und fortschrittliche GPS-basierte Verfahren schreiben eine DH vor, um einen sicheren Übergang vom Instrumenten- zum Sichtflug zu gewährleisten:

  • Kategorie I ILS: DH ≥ 60 m (200 ft) AGL (erfordert grundlegende Flughafenbefeuerung und Flugzeugausstattung)
  • Kategorie II ILS: DH ≥ 30 m (100 ft) AGL (erfordert erweiterte Befeuerung, Flugzeug- und Crewausbildung)
  • Kategorie III ILS: DH bis zu 15 m (50 ft) AGL oder keine (Autoland; höchste Zulassungsstandards)

Das Anflugblatt für jedes Verfahren gibt die jeweilige DH und die erforderliche Sichtweite (Runway Visual Range, RVR) an. Bei DH darf die Landung nur fortgesetzt werden, wenn die Mindest-Sichtreferenzen vorhanden sind und das Flugzeug stabilisiert ist. Andernfalls ist der Fehlanflug zwingend.

Erforderliche Sichtreferenzen

Sichtzeichen bei DH umfassen typischerweise:

  • Landebahnschwelle, Schwellenbefeuerung oder -markierungen
  • Anflugbefeuerungssystem (ggf. mit Zusatzanforderungen)
  • Aufsetzzone oder -markierungen
  • Seiten- oder Mittellinienbefeuerung der Landebahn

Die genauen Anforderungen variieren je nach Aufsichtsbehörde und Anflugkategorie.

Entscheidungshöhe vs. Entscheidungsflughöhe (DA) und Mindestgleitflughöhe (MDA)

Im Luftfahrtbetrieb werden verschiedene Minima eingesetzt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das Verständnis ihrer Unterschiede ist entscheidend:

BegriffDefinitionBezugspunktTypische AnwendungAusrüstung
DHHöhe, bei der der Pilot entscheiden muss, zu landen oder durchzustartenFuß über Grund (AGL)Präzisionsanflüge (ILS CAT II/III, GLS)Funkhöhenmesser
DAHöhe, bei der der Pilot entscheiden muss, zu landen oder durchzustartenFuß über mittlerem Meeresspiegel (MSL)Präzisions- & gewisse APV-AnflügeBarometrischer Höhenmesser
MDAMindesthöhe für Nicht-Präzisionsanflüge; Unterschreiten nur mit Sichtreferenz zulässigFuß über mittlerem Meeresspiegel (MSL)Nicht-Präzisionsanflüge (VOR, NDB, LOC)Barometrischer Höhenmesser

Wesentliche Unterschiede:

  • DH ist eine Höhe (AGL) und immer ein unmittelbarer Handlungspunkt; Anwendung bei Präzisionsanflügen und Funkhöhenmesser.
  • DA ist eine Flughöhe (MSL); Funktion ähnlich DH, aber anders referenziert.
  • MDA ist eine „Bodenhöhe“ für Nicht-Präzisionsanflüge; der Pilot kann bis zum Fehlanflugpunkt auf MDA verbleiben, kein unmittelbarer Handlungspunkt.

Ein Unterschreiten von DH oder DA ohne erforderliche Sichtzeichen ist durch Vorschriften verboten. Bei MDA darf der Pilot bis zum Fehlanflugpunkt auf Höhe bleiben.

Einflussfaktoren auf die DH

Die Festlegung der DH für einen bestimmten Anflug berücksichtigt mehrere Faktoren:

  1. Anflugkategorie:

    • CAT I: ≥ 60 m (200 ft) AGL
    • CAT II: ≥ 30 m (100 ft) AGL
    • CAT III: ≥ 15 m (50 ft) AGL oder keine
  2. Wetterbedingungen:

    • DH ist an die RVR gekoppelt; niedrigere DH ist nur bei ausreichender Sicht zulässig.
    • Temporäre Anhebungen der DH können per NOTAM bei verschlechterten Bedingungen veröffentlicht werden.
  3. Flughafenausstattung:

    • Fortschrittliche Anflug- und Landebahnbefeuerung sind Voraussetzung für niedrige DH-Minima.
    • Wartung und Zertifizierung der Bodensysteme sind obligatorisch.
  4. Flugzeug- und Crewausbildung:

    • Nur Flugzeuge mit zugelassenem Autoland- und Funkhöhenmessersystem dürfen die niedrigsten DH nutzen.
    • Crews müssen für Betrieb bei geringer Sicht ausgebildet und aktuell sein.
  5. Vorschriften:

    • DH ist im Anflugblatt veröffentlicht und von den Luftfahrtbehörden verbindlich vorgeschrieben.
    • Abweichungen sind nur mit expliziter behördlicher Genehmigung zulässig.

Pilotenentscheidung an der DH

Bei Erreichen der Entscheidungshöhe sind die Handlungen des Piloten klar geregelt:

  1. Beurteilung:

    • Sind die erforderlichen Sichtreferenzen deutlich sichtbar?
    • Ist das Flugzeug in Position für eine sichere, normale Landung?
  2. Handlung:

    • Ja: Anflug zur Landung fortsetzen.
    • Nein: Sofort das Fehlanflugverfahren einleiten.
  3. Durchführung des Fehlanflugs:

    • Schub/Leistung erhöhen, Steigflug einleiten, Fahrwerk/Klappen gemäß Verfahren einfahren.
    • Der veröffentlichten Fehlanflugroute zur Hindernisfreiheit und Verkehrsseparation folgen.
    • Kontaktaufnahme mit der Flugsicherung sobald möglich.

CRM (Crew Resource Management) verlangt eine eindeutige verbale Bestätigung („Landung“ oder „Durchstarten“) bei DH, damit beide Piloten die Handlung kennen und damit einverstanden sind.

Das Unterschreiten der DH ohne Sichtreferenzen stellt einen schweren Regelverstoß dar und gefährdet die Sicherheit.

Praktische Beispiele

1. Standard CAT I ILS-Anflug

  • DH: 60 m (200 ft) AGL, RVR: 550 m.
  • Bei 60 m AGL erkennt der Pilot Schwelle und Anflugbefeuerung, bestätigt stabilisierten Anflug und landet.

2. CAT II ILS-Anflug bei geringer Sicht

  • DH: 30 m (100 ft) AGL, RVR: 350 m.
  • Bei 30 m keine Sicht auf die Landebahnumgebung; sofortiges Fehlanflugverfahren und Meldung an ATC.

3. Business Jet CAT IIIa-Anflug

  • DH: 15 m (50 ft) AGL, RVR: 200 m.
  • Autoland aktiv; bei 15 m erkennt der Pilot die Sichtzeichen und setzt die Landung fort.

4. CAT IIIc (ohne DH) Autoland

  • Keine DH; Autoland bei Nullsicht.
  • Landung vollständig durch Autopilot und zertifizierte Flughafenanlagen.

Häufige Missverständnisse

  • DH ist keine Empfehlung, sondern ein rechtlich und operativ verbindliches Limit.
  • Wetterbedingungen erlauben dem Piloten nicht, die DH zu senken; nur regulatorische NOTAMs können die Minima anheben, nie absenken.
  • DH gilt nur für Anflüge mit vertikaler Führung und Funkhöhenmesser; DA und MDA sind in anderen Kontexten anzuwenden.
  • Die Einhaltung der DH wird in der Pilotenausbildung und bei Kompetenzüberprüfungen kontrolliert.

Zusammenfassung

Die Entscheidungshöhe (DH) ist ein wesentliches, reguliertes Sicherheitsminimum bei Präzisionsinstrumentenanflügen. Sie stellt sicher, dass Piloten standardisierte, zeitgerechte Entscheidungen unter IFR treffen und damit höchste Sicherheit in anspruchsvollen Betriebsumgebungen gewährleisten. Das Verständnis der DH, ihres operativen Kontexts und die strikte Einhaltung sind für alle Piloten und Luftfahrtfachleute unerlässlich.

Für weiterführende Informationen und verbindliche Quellen konsultieren Sie ICAO Annex 6, das FAA Instrument Procedures Handbook und die Vorschriften Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ein Pilot unter die Entscheidungshöhe (DH) sinkt, ohne die erforderlichen Sichtreferenzen?

Das Unterschreiten der DH ohne Sichtkontakt zur Landebahnumgebung stellt einen schwerwiegenden Sicherheitsverstoß dar. Dies setzt das Flugzeug dem Risiko eines Controlled Flight Into Terrain (CFIT) aus und kann zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen den Piloten und den Betreiber führen. Das Fehlanflugverfahren muss bei Erreichen der DH eingeleitet werden, wenn keine Sichtreferenzen vorhanden sind.

Ist die Entscheidungshöhe (DH) für alle Flugzeuge und Anflüge gleich?

Nein. Die DH variiert je nach Anflugkategorie, Flughafenausstattung, Flugzeugausrüstung und Zulassung sowie Pilotenausbildung. Für jede Anflugart ist stets das veröffentlichte Anflugblatt und die gültigen NOTAMs zur Ermittlung der korrekten DH heranzuziehen.

Können Wetterbedingungen die DH für einen bestimmten Anflug verändern?

Die veröffentlichte DH ist durch das Anflugverfahren festgelegt, jedoch können Flughafenbehörden die Minima vorübergehend (per NOTAM) aufgrund von Gerätestörungen, Wartung oder schlechten Wetterbedingungen anheben. Piloten dürfen die DH nicht unter den veröffentlichten Wert absenken, weder wegen Wetter noch aus eigener Entscheidung.

Wo ist die DH für einen bestimmten Anflug veröffentlicht?

Die DH ist auf offiziellen Instrumentenanflugkarten (Jeppesen, FAA, EASA oder ICAO) veröffentlicht und enthält alle zutreffenden Minima, Beleuchtungsanforderungen und Fehlanflugverfahren.

Welche Sichtreferenzen sind bei DH erforderlich?

Zu den Referenzen gehören die Landebahnschwelle (oder deren Lichter/Markierungen), das Anflugbefeuerungssystem, die Aufsetzzone oder Markierungen sowie die Seiten- und Mittellinienbefeuerung der Landebahn. Die genauen Anforderungen sind in ICAO Annex 14 und den nationalen Vorschriften geregelt.

Wie unterscheidet sich DH von Mindestgleitflughöhe (MDA)?

Die DH ist ein verbindlicher Entscheidungs-/Handlungspunkt für Präzisionsanflüge, bei dem ein weiteres Sinken ohne Sichtreferenzen nicht erlaubt ist. Die MDA gilt bei Nicht-Präzisionsanflügen und erlaubt es dem Piloten, bis zum Fehlanflugpunkt in der MDA zu bleiben, wobei ein weiteres Sinken erst bei Sichtreferenzen zulässig ist.

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