Entscheidungshöhe (DH)
Die Entscheidungshöhe (DH) ist ein kritischer Punkt bei Präzisionsanflügen in der Luftfahrt. An der DH muss der Pilot anhand der erforderlichen visuellen Refere...
Die Entscheidungshöhe (DH) ist die festgelegte Höhe über Grund während Präzisionsanflügen, bei der ein Pilot anhand von Sichtzeichen entscheiden muss, ob er die Landung fortsetzt oder ein Fehlanflugverfahren einleitet.
Die Entscheidungshöhe (DH) ist ein grundlegendes Sicherheitskonzept in Instrumentenanflugverfahren und stellt sicher, dass Piloten zu einem standardisierten Zeitpunkt während der kritischsten Flugphase—der Landung bei schlechter Sicht—eine Entscheidung treffen. Dieser Artikel beleuchtet die technischen, betrieblichen und regulatorischen Aspekte der DH im weltweiten Luftfahrtbetrieb.
Entscheidungshöhe (DH) ist definiert als der festgelegte vertikale Abstand über Grund (AGL) bei einem Präzisionsanflug—wie z. B. einem Instrumentenlandesystem (ILS) oder einem bodengestützten Augmentierungssystem (GBAS)—bei dem der Pilot entscheiden muss, ob er den Anflug fortsetzt und landet oder, falls die erforderlichen Sichtreferenzen fehlen, ein Fehlanflugverfahren einleitet.
ICAO Annex 6:
Eine festgelegte Höhe bei einem Präzisionsanflug oder einem Anflug mit vertikaler Führung, bei der ein Fehlanflug eingeleitet werden muss, wenn die erforderliche Sichtreferenz für die Fortsetzung des Anflugs nicht vorhanden ist.
Die DH wird mit dem Funkhöhenmesser des Flugzeugs gemessen und gewährleistet so Präzision in Bezug auf das Gelände unmittelbar unterhalb der Anfluglinie. Dies unterscheidet die DH von der Entscheidungsflughöhe (DA), die sich auf die mittlere Meereshöhe (MSL) bezieht und mit dem barometrischen Höhenmesser gemessen wird.
Die DH ist für jedes Präzisionsanflugverfahren explizit veröffentlicht und stellt ein regulatorisches Minimum dar, das nicht in das Ermessen des Piloten gestellt ist. Die strikte Einhaltung ist zentral zur Vermeidung von Controlled Flight Into Terrain (CFIT) und zur Standardisierung von Anflügen in der Luftfahrtbranche.
Die DH ist das letzte Go/No-Go-Kriterium vor der Landung unter instrumentenmeteorologischen Bedingungen (IMC), insbesondere bei geringer Sicht oder niedriger Wolkenuntergrenze. Beim Erreichen der DH gilt:
Diese unflexible Vorgabe dient dazu, der menschlichen Tendenz entgegenzuwirken, bei grenzwertigen Bedingungen „weiterzumachen“ und stellt sicher, dass Sicherheit stets Vorrang vor operativer Bequemlichkeit hat. Die Aufsichtsbehörden (ICAO, FAA, EASA) verlangen die strikte Einhaltung der DH, um Unfälle infolge von Lageverlust oder Fehleinschätzungen in geringer Höhe zu verhindern.
Bei fortgeschrittenen Verfahren, wie z. B. Anflügen der Kategorie III, kann die DH bis auf 15 Meter (50 Fuß) über Grund oder sogar null (CAT IIIc) gesenkt werden, wobei vollständig zertifizierte Autoland-Systeme und Flughafenausstattung erforderlich sind.
Präzisionsanflüge wie ILS, GLS und fortschrittliche GPS-basierte Verfahren schreiben eine DH vor, um einen sicheren Übergang vom Instrumenten- zum Sichtflug zu gewährleisten:
Das Anflugblatt für jedes Verfahren gibt die jeweilige DH und die erforderliche Sichtweite (Runway Visual Range, RVR) an. Bei DH darf die Landung nur fortgesetzt werden, wenn die Mindest-Sichtreferenzen vorhanden sind und das Flugzeug stabilisiert ist. Andernfalls ist der Fehlanflug zwingend.
Sichtzeichen bei DH umfassen typischerweise:
Die genauen Anforderungen variieren je nach Aufsichtsbehörde und Anflugkategorie.
Im Luftfahrtbetrieb werden verschiedene Minima eingesetzt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das Verständnis ihrer Unterschiede ist entscheidend:
| Begriff | Definition | Bezugspunkt | Typische Anwendung | Ausrüstung |
|---|---|---|---|---|
| DH | Höhe, bei der der Pilot entscheiden muss, zu landen oder durchzustarten | Fuß über Grund (AGL) | Präzisionsanflüge (ILS CAT II/III, GLS) | Funkhöhenmesser |
| DA | Höhe, bei der der Pilot entscheiden muss, zu landen oder durchzustarten | Fuß über mittlerem Meeresspiegel (MSL) | Präzisions- & gewisse APV-Anflüge | Barometrischer Höhenmesser |
| MDA | Mindesthöhe für Nicht-Präzisionsanflüge; Unterschreiten nur mit Sichtreferenz zulässig | Fuß über mittlerem Meeresspiegel (MSL) | Nicht-Präzisionsanflüge (VOR, NDB, LOC) | Barometrischer Höhenmesser |
Wesentliche Unterschiede:
Ein Unterschreiten von DH oder DA ohne erforderliche Sichtzeichen ist durch Vorschriften verboten. Bei MDA darf der Pilot bis zum Fehlanflugpunkt auf Höhe bleiben.
Die Festlegung der DH für einen bestimmten Anflug berücksichtigt mehrere Faktoren:
Anflugkategorie:
Wetterbedingungen:
Flughafenausstattung:
Flugzeug- und Crewausbildung:
Vorschriften:
Bei Erreichen der Entscheidungshöhe sind die Handlungen des Piloten klar geregelt:
Beurteilung:
Handlung:
Durchführung des Fehlanflugs:
CRM (Crew Resource Management) verlangt eine eindeutige verbale Bestätigung („Landung“ oder „Durchstarten“) bei DH, damit beide Piloten die Handlung kennen und damit einverstanden sind.
Das Unterschreiten der DH ohne Sichtreferenzen stellt einen schweren Regelverstoß dar und gefährdet die Sicherheit.
Die Entscheidungshöhe (DH) ist ein wesentliches, reguliertes Sicherheitsminimum bei Präzisionsinstrumentenanflügen. Sie stellt sicher, dass Piloten standardisierte, zeitgerechte Entscheidungen unter IFR treffen und damit höchste Sicherheit in anspruchsvollen Betriebsumgebungen gewährleisten. Das Verständnis der DH, ihres operativen Kontexts und die strikte Einhaltung sind für alle Piloten und Luftfahrtfachleute unerlässlich.
Für weiterführende Informationen und verbindliche Quellen konsultieren Sie ICAO Annex 6, das FAA Instrument Procedures Handbook und die Vorschriften Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde.
Das Unterschreiten der DH ohne Sichtkontakt zur Landebahnumgebung stellt einen schwerwiegenden Sicherheitsverstoß dar. Dies setzt das Flugzeug dem Risiko eines Controlled Flight Into Terrain (CFIT) aus und kann zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen den Piloten und den Betreiber führen. Das Fehlanflugverfahren muss bei Erreichen der DH eingeleitet werden, wenn keine Sichtreferenzen vorhanden sind.
Nein. Die DH variiert je nach Anflugkategorie, Flughafenausstattung, Flugzeugausrüstung und Zulassung sowie Pilotenausbildung. Für jede Anflugart ist stets das veröffentlichte Anflugblatt und die gültigen NOTAMs zur Ermittlung der korrekten DH heranzuziehen.
Die veröffentlichte DH ist durch das Anflugverfahren festgelegt, jedoch können Flughafenbehörden die Minima vorübergehend (per NOTAM) aufgrund von Gerätestörungen, Wartung oder schlechten Wetterbedingungen anheben. Piloten dürfen die DH nicht unter den veröffentlichten Wert absenken, weder wegen Wetter noch aus eigener Entscheidung.
Die DH ist auf offiziellen Instrumentenanflugkarten (Jeppesen, FAA, EASA oder ICAO) veröffentlicht und enthält alle zutreffenden Minima, Beleuchtungsanforderungen und Fehlanflugverfahren.
Zu den Referenzen gehören die Landebahnschwelle (oder deren Lichter/Markierungen), das Anflugbefeuerungssystem, die Aufsetzzone oder Markierungen sowie die Seiten- und Mittellinienbefeuerung der Landebahn. Die genauen Anforderungen sind in ICAO Annex 14 und den nationalen Vorschriften geregelt.
Die DH ist ein verbindlicher Entscheidungs-/Handlungspunkt für Präzisionsanflüge, bei dem ein weiteres Sinken ohne Sichtreferenzen nicht erlaubt ist. Die MDA gilt bei Nicht-Präzisionsanflügen und erlaubt es dem Piloten, bis zum Fehlanflugpunkt in der MDA zu bleiben, wobei ein weiteres Sinken erst bei Sichtreferenzen zulässig ist.
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