Meldepunkt

Aviation ATC Flight Operations ICAO

Meldepunkt – Glossar und vertiefende Erklärung

Was ist ein Meldepunkt in der Luftfahrt?

Ein Meldepunkt ist ein speziell festgelegter geografischer Ort – wie ein Navigationsfixpunkt, eine Schnittstelle, eine Breiten-/Längengradkoordinate oder ein benannter Wegpunkt – an dem Piloten verpflichtet sind, ihre Position der Flugsicherung (ATC) oder einer Fluginformationszentrale (FSS) mitzuteilen. Meldepunkte sind entscheidend für einen sicheren und effizienten Verkehrsfluss, vor allem in prozeduralen oder nicht-radargestützten Lufträumen ohne Radarbeobachtung.

Meldepunkte dienen als Referenzmarken: Sie ermöglichen der Flugsicherung, den Flugverlauf zu verfolgen, Staffelungen einzuhalten, Freigaben zu erteilen und bei Konflikten schnell zu reagieren. Sie werden sowohl von nationalen Behörden (FAA) als auch von internationalen Gremien (ICAO) definiert und finden Anwendung im Instrumentenflug (IFR) sowie teils auch im Sichtflug (VFR). Die Vorschriften zu Meldepunkten und deren Verfahren sind in ICAO Annex 11, ICAO Doc 4444 (Procedures for Air Navigation Services—Air Traffic Management), dem Aeronautical Information Manual (AIM) der FAA und 14 CFR § 91.183 geregelt.

In Gebieten ohne Radarüberwachung – etwa über Ozeanen, in entlegenen oder gebirgigen Regionen – bilden Meldepunkte das Rückgrat des Luftverkehrsmanagements. Piloten müssen an diesen Punkten rechtzeitig Positionsmeldungen abgeben, damit die Flugsicherung Staffelungen und das Situationsbewusstsein sicherstellen kann. Meldepunkte werden als verpflichtend (obligatorisch) oder nicht-verpflichtend (auf Anfrage) eingestuft und mit genormten Symbolen auf Luftfahrtkarten dargestellt.

Regulatorischer Kontext und Bedeutung

Meldepunkte sind eine behördliche Vorgabe, geregelt von FAA und ICAO. Ihr Hauptzweck ist die Wahrung von Sicherheit, Effizienz und Konformität – insbesondere in nicht-radargestützten Lufträumen. Die wichtigsten Regelwerke sind:

  • ICAO Annex 11 – Flugsicherungsdienste
  • ICAO Doc 4444 – Procedures for Air Navigation Services—Air Traffic Management
  • FAA AIM 5-3-2 – Enroute Procedures
  • 14 CFR § 91.183 – Positionsmeldungen

Fluglotsen nutzen Positionsmeldungen, um:

  • Staffelungen im prozeduralen Luftraum einzuhalten
  • Zeitgerechte Freigaben und Anweisungen zu erteilen
  • Sicherzustellen, dass Luftfahrzeuge auf genehmigten Strecken und Höhen unterwegs sind
  • Die nationale Sicherheit zu unterstützen (z. B. in ADIZ)
  • Suche und Rettung bei Kommunikationsverlust oder Notfällen zu erleichtern

Piloten sind verpflichtet, präzise Phraseologie und Zeitangaben für Positionsmeldungen zu verwenden und die zugewiesenen Frequenzen kontinuierlich abzuhören.

Arten von Meldepunkten

Verpflichtende Meldepunkte

Ein verpflichtender Meldepunkt ist ein Ort, an dem Piloten ihre Position unabhängig von einer Anfrage der Flugsicherung melden müssen, sofern nicht ausdrücklich anders angewiesen (z. B. bei Radarkontakt). Verpflichtende Meldepunkte sind das zentrale Element der Navigation und Staffelung im nicht-radargestützten Betrieb, insbesondere im ozeanischen und entlegenen Luftraum. Auf Luftfahrtkarten sind sie als ausgefüllte schwarze Dreiecke (▲) dargestellt.

Nicht-verpflichtende (auf Anfrage) Meldepunkte

Ein nicht-verpflichtender Meldepunkt (auf Anfrage) ist ein Fixpunkt oder Wegpunkt, an dem Piloten ihre Position nur auf ausdrückliche Anforderung der Flugsicherung melden müssen. Sie werden auf Karten als offene Dreiecke (△) dargestellt. Obwohl sie im Routinebetrieb keine Meldepflicht auslösen, ermöglichen sie der Flugsicherung bei Bedarf flexible Anfragen.

In bestimmten Kontexten – etwa wenn ein nicht-verpflichtender Wegpunkt im Flugplan einer Direktstrecke im nicht-radargestützten Raum verwendet wird – kann dieser für Meldezwecke verpflichtend werden.

Kennzeichnung und Kartensymbole

Meldepunkte sind auf Luftfahrtkarten mit genormten Symbolen eindeutig gekennzeichnet:

SymbolTypKartendarstellungMeldepflicht
VerpflichtendAusgefülltes schwarzes DreieckObligatorisch, sofern kein Radarkontakt
Nicht-verpflichtend (auf Anfrage)Offenes/hohles DreieckNur auf Anforderung der Flugsicherung

Verpflichtende Meldepunkte befinden sich häufig an wichtigen Schnittstellen, Navigationsanlagen (VOR, NDB) oder kritischen Wegpunkten. Nicht-verpflichtende Punkte dienen als Referenz oder werden im Einzelfall verpflichtend, etwa bei bestimmten Flugplanverfahren.

Beispiel für verpflichtende (▲) und nicht-verpflichtende (△) Meldepunkte auf einer Streckenkarte.

Verfahren zur Positionsmeldung

Im kontrollierten Luftraum

  • Radarumgebung: Besteht Radarbeobachtung und wurde „Radarkontakt“ bestätigt, entfallen routinemäßige Positionsmeldungen über verpflichtende Punkte, es sei denn, sie werden ausdrücklich angefordert oder dienen der Sicherheit (z. B. in Warteschleifen).
  • Nicht-radargestützter Luftraum: Piloten müssen an jedem verpflichtenden Meldepunkt, allen routendefinierenden Wegpunkten und auf Anforderung der Flugsicherung melden.

Entlang Luftstraßen und Direktstrecken

  • Flüge entlang strukturierter Luftstraßen müssen an allen verpflichtenden Meldepunkten laut Karte melden.
  • Bei Direktstrecken (z. B. GPS-Wegpunkte) ist an allen im Flugplan enthaltenen Wegpunkten eine Meldung erforderlich – unabhängig von deren Status auf der Karte.

Ozeanische und entlegene Gebiete

  • Alle im Flugplan enthaltenen Wegpunkte werden zu Meldepunkten.
  • Luftfahrzeuge mit ADS-C oder CPDLC können Positionsmeldungen automatisiert übermitteln, sofern die Flugsicherung dies bestätigt.

Erforderliche Inhalte einer Positionsmeldung

Positionsmeldungen müssen klar, präzise und in der vorgeschriebenen Reihenfolge erfolgen:

  1. Luftfahrzeugkennung (Rufzeichen)
  2. Position (Fixname, Breiten-/Längengrad oder Wegpunkt)
  3. Uhrzeit (UTC, Minuten nach voller Stunde)
  4. Höhe oder Flugfläche
  5. Nächster Meldepunkt und geschätzte Zeit
  6. Darauf folgender Meldepunkt
  7. Relevante Bemerkungen (Wetter, Turbulenz etc.)

Beispiel:

“New York Center, DAL123, über HARTY um 1427, Flugfläche 330, weiter nach LOMAN um 1451, danach SUGOL, mäßige Turbulenz.”

Wann sind Positionsmeldungen verpflichtend?

SzenarioMeldepflicht
Überflug eines verpflichtenden Meldepunktes (nicht-radargestützter Luftraum)Obligatorische Positionsmeldung
Verlassen der zugewiesenen Höhe/FlugflächeMeldung an die Flugsicherung
Unmöglichkeit, mit ≥500 ft/min zu steigen/sinkenMeldung an die Flugsicherung
Fehlanflug (Missed Approach)Sofortige Meldung, Anforderung weiterer Freigabe
Änderung der wahren Eigengeschwindigkeit (≥5% oder ≥10 Knoten)Meldung der Änderung an die Flugsicherung
Betreten/Verlassen eines WarteschleifenfixesMeldung von Zeit und Höhe/Flugfläche
Verlassen des Endanflugfixes (nicht-radargestützte Umgebung)Meldung an die Flugsicherung
Korrigierte Schätzung (Abweichung >2 Minuten, >3 im Nordatlantik)Meldung der korrigierten Schätzung
Verlust der Navigations-/KommunikationsfähigkeitSofortige Meldung
Auftreten von gefährlichem/nicht vorhergesagtem WetterZeitnahe Meldung
Eintritt/Austritt in eine ADIZMeldung gemäß Vorschriften

Standardphraseologie und Beispiele

  • Streckenflug:
    “Boston Center, N678AC, über ALBANY VOR um 1232, Flugfläche 310, weiter nach SYRACUSE VOR um 1250, danach ROCHESTER VOR.”

  • Mit Bemerkungen:
    “London Control, Speedbird 127, 50N 020W um 0745, Flugfläche 360, weiter nach 52N 030W um 0830, danach 54N 040W, bitte Steigfreigabe wegen Turbulenz.”

  • Betreten/Verlassen Warteschleife:
    “Miami Center, American 345, über LEESE Intersection um 1912, Höhe 12.000, weiter nach FOSTY um 1931, danach BOYEL, verlässt Warteschleife.”

Anwendungsfälle und Praxisbeispiele

  • IFR-Flug entlang Luftstraßen im nicht-radargestützten Raum: Positionsmeldungen an jedem verpflichtenden Meldepunkt.
  • Direktstrecke: Positionsmeldungen an allen im Flugplan enthaltenen Wegpunkten.
  • Übergang von Radar- zu Nicht-Radar-Umgebung: Wiederaufnahme der Meldepflicht bei Verlust des Radarkontakts.
  • Ozeanüberquerung: Alle Flugplanknotenpunkte sind Meldepunkte.
  • ADIZ-Durchflug: Einhaltung spezieller Meldevorschriften gemäß Sicherheitsvorgaben.

Verwandte Begriffe

BegriffDefinition
ARTCCAir Route Traffic Control Center: Zuständig für enroute-Flugsicherungsdienste über große Regionen
ATCFlugsicherung: Steuert sicheren und geordneten Luftverkehr
ADIZAir Defense Identification Zone: Luftraum mit Identifikations- und Meldepflichten
AIMAeronautical Information Manual: FAA-Handbuch für Verfahren und Vorschriften
ADS-CAutomatic Dependent Surveillance-Contract: Automatisierte Positionsmeldung per Datenlink
FLFlight Level: Höhenangabe nach Standarddruck
IFRInstrumentenflugregeln: Navigation nach Instrumenten
VFRSichtflugregeln: Navigation nach Sicht
VORVHF Omnidirectional Range: Funknavigationsanlage
CPDLCController-Pilot Data Link Communications: Textbasierte ATC-Kommunikation
FSSFlight Service Station: Informations- und Unterstützungsdienst für Piloten
ICAOInternational Civil Aviation Organization: Internationale Luftfahrtorganisation

Fazit

Meldepunkte sind das Fundament für sichere und effiziente globale Luftfahrtoperationen – besonders im prozeduralen und nicht-radargestützten Luftraum. Piloten und Fluglotsen müssen die Identifikation, Kartendarstellung, Meldepflichten und den regulatorischen Kontext von Meldepunkten verstehen. Die sichere Beherrschung der Meldeverfahren und Standardphraseologie ist essentiell für Vorschriftenkonformität, Situationsbewusstsein und die Vermeidung von Luftkonflikten.

Für weitere Details siehe ICAO Annex 11, ICAO Doc 4444, FAA AIM 5-3-2, 14 CFR § 91.183 sowie offizielle Luftfahrtkarten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Meldepunkt in der Luftfahrt?

Ein Meldepunkt ist ein festgelegter geografischer Ort, an dem Piloten verpflichtet sind, die Position ihres Luftfahrzeugs an die Flugsicherung oder Fluginformationsdienste zu melden. Diese Punkte sind wesentlich für die Aufrechterhaltung sicherer Staffelungen, das Situationsbewusstsein und die Einhaltung der Vorschriften – besonders im nicht-radargestützten oder prozeduralen Luftraum.

Was ist der Unterschied zwischen verpflichtenden und nicht-verpflichtenden Meldepunkten?

Verpflichtende Meldepunkte erfordern eine Positionsmeldung der Piloten unabhängig von einer Anfrage der Flugsicherung, sofern keine Radarüberwachung besteht. Sie werden auf Karten als ausgefüllte schwarze Dreiecke (▲) dargestellt. Nicht-verpflichtende Meldepunkte müssen nur auf spezielle Anfrage der Flugsicherung gemeldet werden und sind als offene Dreiecke (△) eingezeichnet. In manchen Fällen können Flugplanknotenpunkte im ozeanischen oder entlegenen Betrieb als verpflichtend gelten.

Welche Informationen müssen in einer Positionsmeldung enthalten sein?

Eine standardisierte Positionsmeldung umfasst die Luftfahrzeugkennung, Position (Fixpunkt oder Wegpunkt), Uhrzeit (UTC), Höhe oder Flugfläche, nächsten Meldepunkt mit geschätzter Zeit, danach folgenden Meldepunkt sowie relevante Bemerkungen wie Wetter- oder Geräteprobleme. Aufbau und Phraseologie sind durch ICAO- und FAA-Standards vorgegeben.

Wann sind Positionsmeldungen verpflichtend?

Positionsmeldungen sind verpflichtend beim Überfliegen von verpflichtenden Meldepunkten im nicht-radargestützten Luftraum, beim Ein- oder Ausflug aus Warteschleifen, bei erheblichen Änderungen von Geschwindigkeit oder Höhe, bei gefährlichem Wetter, beim Ein- oder Austritt aus ADIZ sowie immer dann, wenn der Radarkontakt verloren geht. In ozeanischen und entlegenen Gebieten werden alle Flugplanknotenpunkte zu Meldepunkten.

Wie werden Meldepunkte auf Luftfahrtkarten dargestellt?

Auf Luftfahrtkarten sind verpflichtende Meldepunkte als ausgefüllte schwarze Dreiecke (▲) und nicht-verpflichtende (auf Anfrage) als offene Dreiecke (△) eingezeichnet. Legenden und offizielle Dokumente wie ICAO Annex 4 und FAA Aeronautical Chart User Guides bieten hierzu Referenz.

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