Festgelegter Punkt
Ein festgelegter Punkt in Flughafenbetrieben ist ein speziell identifizierter geografischer Ort, der nicht mit einer Funknavigationshilfe zusammenfällt und für ...
Ein Meldepunkt ist eine festgelegte Position, an der Piloten ihre Position an die Flugsicherung melden müssen – entscheidend für einen sicheren und effizienten Flugbetrieb, insbesondere in nicht-radargestützten Lufträumen.
Ein Meldepunkt ist ein speziell festgelegter geografischer Ort – wie ein Navigationsfixpunkt, eine Schnittstelle, eine Breiten-/Längengradkoordinate oder ein benannter Wegpunkt – an dem Piloten verpflichtet sind, ihre Position der Flugsicherung (ATC) oder einer Fluginformationszentrale (FSS) mitzuteilen. Meldepunkte sind entscheidend für einen sicheren und effizienten Verkehrsfluss, vor allem in prozeduralen oder nicht-radargestützten Lufträumen ohne Radarbeobachtung.
Meldepunkte dienen als Referenzmarken: Sie ermöglichen der Flugsicherung, den Flugverlauf zu verfolgen, Staffelungen einzuhalten, Freigaben zu erteilen und bei Konflikten schnell zu reagieren. Sie werden sowohl von nationalen Behörden (FAA) als auch von internationalen Gremien (ICAO) definiert und finden Anwendung im Instrumentenflug (IFR) sowie teils auch im Sichtflug (VFR). Die Vorschriften zu Meldepunkten und deren Verfahren sind in ICAO Annex 11, ICAO Doc 4444 (Procedures for Air Navigation Services—Air Traffic Management), dem Aeronautical Information Manual (AIM) der FAA und 14 CFR § 91.183 geregelt.
In Gebieten ohne Radarüberwachung – etwa über Ozeanen, in entlegenen oder gebirgigen Regionen – bilden Meldepunkte das Rückgrat des Luftverkehrsmanagements. Piloten müssen an diesen Punkten rechtzeitig Positionsmeldungen abgeben, damit die Flugsicherung Staffelungen und das Situationsbewusstsein sicherstellen kann. Meldepunkte werden als verpflichtend (obligatorisch) oder nicht-verpflichtend (auf Anfrage) eingestuft und mit genormten Symbolen auf Luftfahrtkarten dargestellt.
Meldepunkte sind eine behördliche Vorgabe, geregelt von FAA und ICAO. Ihr Hauptzweck ist die Wahrung von Sicherheit, Effizienz und Konformität – insbesondere in nicht-radargestützten Lufträumen. Die wichtigsten Regelwerke sind:
Fluglotsen nutzen Positionsmeldungen, um:
Piloten sind verpflichtet, präzise Phraseologie und Zeitangaben für Positionsmeldungen zu verwenden und die zugewiesenen Frequenzen kontinuierlich abzuhören.
Ein verpflichtender Meldepunkt ist ein Ort, an dem Piloten ihre Position unabhängig von einer Anfrage der Flugsicherung melden müssen, sofern nicht ausdrücklich anders angewiesen (z. B. bei Radarkontakt). Verpflichtende Meldepunkte sind das zentrale Element der Navigation und Staffelung im nicht-radargestützten Betrieb, insbesondere im ozeanischen und entlegenen Luftraum. Auf Luftfahrtkarten sind sie als ausgefüllte schwarze Dreiecke (▲) dargestellt.
Ein nicht-verpflichtender Meldepunkt (auf Anfrage) ist ein Fixpunkt oder Wegpunkt, an dem Piloten ihre Position nur auf ausdrückliche Anforderung der Flugsicherung melden müssen. Sie werden auf Karten als offene Dreiecke (△) dargestellt. Obwohl sie im Routinebetrieb keine Meldepflicht auslösen, ermöglichen sie der Flugsicherung bei Bedarf flexible Anfragen.
In bestimmten Kontexten – etwa wenn ein nicht-verpflichtender Wegpunkt im Flugplan einer Direktstrecke im nicht-radargestützten Raum verwendet wird – kann dieser für Meldezwecke verpflichtend werden.
Meldepunkte sind auf Luftfahrtkarten mit genormten Symbolen eindeutig gekennzeichnet:
| Symbol | Typ | Kartendarstellung | Meldepflicht |
|---|---|---|---|
| ▲ | Verpflichtend | Ausgefülltes schwarzes Dreieck | Obligatorisch, sofern kein Radarkontakt |
| △ | Nicht-verpflichtend (auf Anfrage) | Offenes/hohles Dreieck | Nur auf Anforderung der Flugsicherung |
Verpflichtende Meldepunkte befinden sich häufig an wichtigen Schnittstellen, Navigationsanlagen (VOR, NDB) oder kritischen Wegpunkten. Nicht-verpflichtende Punkte dienen als Referenz oder werden im Einzelfall verpflichtend, etwa bei bestimmten Flugplanverfahren.
Beispiel für verpflichtende (▲) und nicht-verpflichtende (△) Meldepunkte auf einer Streckenkarte.
Positionsmeldungen müssen klar, präzise und in der vorgeschriebenen Reihenfolge erfolgen:
Beispiel:
“New York Center, DAL123, über HARTY um 1427, Flugfläche 330, weiter nach LOMAN um 1451, danach SUGOL, mäßige Turbulenz.”
| Szenario | Meldepflicht |
|---|---|
| Überflug eines verpflichtenden Meldepunktes (nicht-radargestützter Luftraum) | Obligatorische Positionsmeldung |
| Verlassen der zugewiesenen Höhe/Flugfläche | Meldung an die Flugsicherung |
| Unmöglichkeit, mit ≥500 ft/min zu steigen/sinken | Meldung an die Flugsicherung |
| Fehlanflug (Missed Approach) | Sofortige Meldung, Anforderung weiterer Freigabe |
| Änderung der wahren Eigengeschwindigkeit (≥5% oder ≥10 Knoten) | Meldung der Änderung an die Flugsicherung |
| Betreten/Verlassen eines Warteschleifenfixes | Meldung von Zeit und Höhe/Flugfläche |
| Verlassen des Endanflugfixes (nicht-radargestützte Umgebung) | Meldung an die Flugsicherung |
| Korrigierte Schätzung (Abweichung >2 Minuten, >3 im Nordatlantik) | Meldung der korrigierten Schätzung |
| Verlust der Navigations-/Kommunikationsfähigkeit | Sofortige Meldung |
| Auftreten von gefährlichem/nicht vorhergesagtem Wetter | Zeitnahe Meldung |
| Eintritt/Austritt in eine ADIZ | Meldung gemäß Vorschriften |
Streckenflug:
“Boston Center, N678AC, über ALBANY VOR um 1232, Flugfläche 310, weiter nach SYRACUSE VOR um 1250, danach ROCHESTER VOR.”
Mit Bemerkungen:
“London Control, Speedbird 127, 50N 020W um 0745, Flugfläche 360, weiter nach 52N 030W um 0830, danach 54N 040W, bitte Steigfreigabe wegen Turbulenz.”
Betreten/Verlassen Warteschleife:
“Miami Center, American 345, über LEESE Intersection um 1912, Höhe 12.000, weiter nach FOSTY um 1931, danach BOYEL, verlässt Warteschleife.”
| Begriff | Definition |
|---|---|
| ARTCC | Air Route Traffic Control Center: Zuständig für enroute-Flugsicherungsdienste über große Regionen |
| ATC | Flugsicherung: Steuert sicheren und geordneten Luftverkehr |
| ADIZ | Air Defense Identification Zone: Luftraum mit Identifikations- und Meldepflichten |
| AIM | Aeronautical Information Manual: FAA-Handbuch für Verfahren und Vorschriften |
| ADS-C | Automatic Dependent Surveillance-Contract: Automatisierte Positionsmeldung per Datenlink |
| FL | Flight Level: Höhenangabe nach Standarddruck |
| IFR | Instrumentenflugregeln: Navigation nach Instrumenten |
| VFR | Sichtflugregeln: Navigation nach Sicht |
| VOR | VHF Omnidirectional Range: Funknavigationsanlage |
| CPDLC | Controller-Pilot Data Link Communications: Textbasierte ATC-Kommunikation |
| FSS | Flight Service Station: Informations- und Unterstützungsdienst für Piloten |
| ICAO | International Civil Aviation Organization: Internationale Luftfahrtorganisation |
Meldepunkte sind das Fundament für sichere und effiziente globale Luftfahrtoperationen – besonders im prozeduralen und nicht-radargestützten Luftraum. Piloten und Fluglotsen müssen die Identifikation, Kartendarstellung, Meldepflichten und den regulatorischen Kontext von Meldepunkten verstehen. Die sichere Beherrschung der Meldeverfahren und Standardphraseologie ist essentiell für Vorschriftenkonformität, Situationsbewusstsein und die Vermeidung von Luftkonflikten.
Für weitere Details siehe ICAO Annex 11, ICAO Doc 4444, FAA AIM 5-3-2, 14 CFR § 91.183 sowie offizielle Luftfahrtkarten.
Ein Meldepunkt ist ein festgelegter geografischer Ort, an dem Piloten verpflichtet sind, die Position ihres Luftfahrzeugs an die Flugsicherung oder Fluginformationsdienste zu melden. Diese Punkte sind wesentlich für die Aufrechterhaltung sicherer Staffelungen, das Situationsbewusstsein und die Einhaltung der Vorschriften – besonders im nicht-radargestützten oder prozeduralen Luftraum.
Verpflichtende Meldepunkte erfordern eine Positionsmeldung der Piloten unabhängig von einer Anfrage der Flugsicherung, sofern keine Radarüberwachung besteht. Sie werden auf Karten als ausgefüllte schwarze Dreiecke (▲) dargestellt. Nicht-verpflichtende Meldepunkte müssen nur auf spezielle Anfrage der Flugsicherung gemeldet werden und sind als offene Dreiecke (△) eingezeichnet. In manchen Fällen können Flugplanknotenpunkte im ozeanischen oder entlegenen Betrieb als verpflichtend gelten.
Eine standardisierte Positionsmeldung umfasst die Luftfahrzeugkennung, Position (Fixpunkt oder Wegpunkt), Uhrzeit (UTC), Höhe oder Flugfläche, nächsten Meldepunkt mit geschätzter Zeit, danach folgenden Meldepunkt sowie relevante Bemerkungen wie Wetter- oder Geräteprobleme. Aufbau und Phraseologie sind durch ICAO- und FAA-Standards vorgegeben.
Positionsmeldungen sind verpflichtend beim Überfliegen von verpflichtenden Meldepunkten im nicht-radargestützten Luftraum, beim Ein- oder Ausflug aus Warteschleifen, bei erheblichen Änderungen von Geschwindigkeit oder Höhe, bei gefährlichem Wetter, beim Ein- oder Austritt aus ADIZ sowie immer dann, wenn der Radarkontakt verloren geht. In ozeanischen und entlegenen Gebieten werden alle Flugplanknotenpunkte zu Meldepunkten.
Auf Luftfahrtkarten sind verpflichtende Meldepunkte als ausgefüllte schwarze Dreiecke (▲) und nicht-verpflichtende (auf Anfrage) als offene Dreiecke (△) eingezeichnet. Legenden und offizielle Dokumente wie ICAO Annex 4 und FAA Aeronautical Chart User Guides bieten hierzu Referenz.
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