Tageslichtbetrieb

Aviation Flight Rules Regulatory Compliance UAS

Tageslichtbetrieb – Flugbetrieb bei Tageslicht

1. Definition des Tageslichtbetriebs

Tageslichtbetrieb in der Luftfahrt bezeichnet den Zeitraum, in dem Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln (VFR) auf Grundlage der offiziellen Zeiten für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang betrieben werden dürfen. Regulierungsbehörden – darunter die FAA in den USA und die ICAO weltweit – definieren Tageslicht als das Intervall vom morgendlichen Sonnenaufgang bis zum abendlichen Sonnenuntergang, entsprechend astronomischer Berechnungen, die in Quellen wie dem Air Almanac oder genehmigten Wetterdiensten veröffentlicht werden.

Während des Tageslichts profitieren Piloten von optimalen visuellen Referenzen für Navigation, Start und Landung. Für viele Luftfahrzeugkategorien – beispielsweise Ultraleichtflugzeuge, kleine unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) und bestimmte Bereiche der allgemeinen Luftfahrt – beschränken die Regeln den legalen Flugbetrieb auf diese Stunden, es sei denn, es wird spezielle Beleuchtung verwendet oder eine zusätzliche Genehmigung erteilt.

Diese Definition ist nicht willkürlich. Sie basiert auf der Position der Sonne relativ zum Horizont, was ausreichend natürliches Licht für einen sicheren Flug garantiert. Die regulatorische Unterscheidung zwischen Tageslicht, bürgerlicher Dämmerung und Nacht wirkt sich direkt auf die erforderliche Ausrüstung, die Qualifikation der Piloten und die Einsatzplanung aus. Beispielsweise müssen viele Prüfungsflüge oder Ausbildungseinheiten während der offiziellen Tageslichtstunden stattfinden.

2. Regulatorische Definition und internationale Standards

Der Tageslichtbetrieb wird durch nationale und internationale Standards geregelt. In den USA definiert die FAA Tageslicht als den Zeitraum von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, wobei die Zeiten aus dem Air Almanac übernommen und in die Ortszeit umgerechnet werden. Das ICAO-Anhang 2, „Rules of the Air“, unterscheidet zwischen „Tag“ (Beginn der morgendlichen bürgerlichen Dämmerung bis Ende der abendlichen bürgerlichen Dämmerung) und „Nacht“ (Ende der abendlichen bürgerlichen Dämmerung bis zum Beginn der morgendlichen bürgerlichen Dämmerung), aber die US-Vorschriften für den „Tageslichtbetrieb“ verwenden das strengere Zeitfenster von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Für Drohnen (UAS) und Ultraleichtflugzeuge begrenzen die FAA-Vorschriften (14 CFR § 103.11 und § 107.29) den Betrieb in der Regel auf die Tageslichtstunden. Betrieb während der bürgerlichen Dämmerung ist nur erlaubt, wenn das Luftfahrzeug mit Antikollisionslichtern ausgestattet ist, die mindestens 3 Landmeilen sichtbar sind.

Wichtige Regulierungstabelle:

ZeitraumICAO-DefinitionFAA (USA) Definition
TageslichtBürgerliche Dämmerung (morgens/abends)Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Bürgerliche DämmerungSonne <6° unter Horizont30 Min. vor Sonnenaufgang/nach Sonnenuntergang*
NachtZwischen den DämmerungszeitenZwischen den Dämmerungszeiten

*Ausnahme Alaska, dort werden aufgrund extremer Tageslichtunterschiede die veröffentlichten Zeiten der bürgerlichen Dämmerung verwendet.

3. Bürgerliche Dämmerung und die Ausnahme Alaska

Bürgerliche Dämmerung ist der Zeitraum, in dem die Sonne weniger als 6 Grad unter dem Horizont steht – genug Restlicht für die meisten Aktivitäten im Freien, aber kein volles Tageslicht. In den meisten Teilen der USA wird dies vereinfacht auf 30 Minuten vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang. Während dieses Intervalls sind Ultraleicht- und UAS-Flüge nur mit eingeschaltetem Antikollisionslicht zulässig.

In Alaska, mit seinen extremen Unterschieden in den Tageslichtzeiten, werden die veröffentlichten Zeiten der bürgerlichen Dämmerung anstelle der festen 30-Minuten-Intervalle verwendet. So bleiben die Vorschriften das ganze Jahr über praktisch und sicher.

4. Regulatorischer Rahmen für den Tageslichtbetrieb

Der regulatorische Rahmen ist auf Sicherheit, Klarheit und Anpassungsfähigkeit ausgelegt:

  • Ultraleichtflugzeuge (14 CFR § 103.11): Beschränkt auf Tageslichtstunden; kann mit Antikollisionslicht in unkontrolliertem Luftraum in die bürgerliche Dämmerung ausgedehnt werden.
  • Kleine UAS (Drohnen) (14 CFR § 107.29): Standardmäßig Betrieb bei Tageslicht erlaubt; bürgerliche Dämmerung zulässig mit blinkenden Antikollisionslichtern.
  • Allgemeine Luftfahrt (Part 91): Positionslichter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang erforderlich; Antikollisionslichter für Nacht, sofern nicht unsicher.
  • Ausnahmen/Waiver: Betreiber können Ausnahmen für Nachtbetrieb beantragen, die zusätzlichen Anforderungen unterliegen.

Piloten und Betreiber müssen die Regeln für ihre Kategorie, ihren Auftrag und den Luftraum kennen und NOTAMs oder lokale Vorschriften auf weitere Einschränkungen prüfen.

5. Praktische Anwendung des Tageslichtbetriebs

Die Planung von Tageslichtflügen beginnt mit der genauen Bestimmung von Sonnenaufgang und Sonnenuntergang für Standort und Datum – mithilfe des Air Almanac oder von der FAA genehmigter Apps. Alle Flugphasen (Rollen, Start, Strecke, Landung) müssen innerhalb des legalen Tageslichtfensters stattfinden.

  • Luftfahrzeugbeleuchtung prüfen – auch bei Tageslichtflügen, falls es zu Verzögerungen kommt.
  • Für Flüge während der bürgerlichen Dämmerung sicherstellen, dass die erforderlichen Lichter funktionieren und sichtbar sind.
  • Luftraum prüfen (unkontrolliert vs. kontrolliert), da bestimmte Dämmerungsflüge nur in spezifischem Luftraum zulässig sind.
  • Lokale Vorschriften und NOTAMs prüfen für zusätzliche Einschränkungen.

6. Ausrüstung und Beleuchtungsvorschriften

  • Tageslicht: Keine besonderen Lichter erforderlich, über die Standardausrüstung für VFR hinaus.
  • Bürgerliche Dämmerung: Ultraleichtflugzeuge und UAS müssen Antikollisionslichter haben, die 3 Landmeilen sichtbar sind (UAS-Lichter müssen blinken).
  • Nacht: Allgemeine Luftfahrzeuge müssen Positions- und Antikollisionslichter haben; UAS benötigen zusätzliche Pilotenschulung und Ausnahmegenehmigungen.

Lichtprüfungen sind Teil jeder Vorflugkontrolle. Defekte oder unzureichende Beleuchtung kann zum Bodenhalt des Luftfahrzeugs oder zu Regelverstößen führen.

7. Luftraumüberlegungen für Tageslicht und Dämmerung

  • Ultraleichtflugzeuge: Dämmerungsbetrieb nur in unkontrolliertem Luftraum erlaubt.
  • UAS: Dämmerungs- und Nachtbetrieb im kontrollierten Luftraum erfordern Freigabe durch ATC oder Ausnahmegenehmigungen.
  • Allgemeine Luftfahrt: Kann in kontrolliertem und unkontrolliertem Luftraum operieren, muss aber Beleuchtungs- und Kommunikationsregeln einhalten.

Vor jedem Flug aktuelle Luftraumklassifizierung und Einschränkungen für Sonderlufträume prüfen.

8. Ausnahmen und Sondergenehmigungen

  • UAS: Können Ausnahmen für Nachtbetrieb oder Betrieb im kontrollierten Luftraum während der Dämmerung beantragen.
  • Ultraleichtflugzeuge: Keine Ausnahmen für Nacht; nur bürgerliche Dämmerung mit entsprechender Beleuchtung und in unkontrolliertem Luftraum.
  • Allgemeine Luftfahrt und Sondermissionen: Können für bestimmte Einsatzprofile Sondergenehmigungen benötigen.

Das Ausnahmeverfahren ist streng – verlangt Risikominderungspläne, Pilotenschulungen und Nachweisdokumentation. Betreiber müssen alle Bedingungen einhalten, sonst droht der Entzug der Ausnahme.

9. Dokumentation und Nachweisführung

Genaue Aufzeichnungen sind unerlässlich:

  • Piloten: Tages- und Nachtflugzeit separat dokumentieren (gemäß 14 CFR § 61.51).
  • UAS: Nachweise über Nachttraining, Lichtprüfungen und etwaige Ausnahmen vorhalten.
  • Alle Betreiber: Dokumentation für Inspektionen, Audits, Versicherungen und Untersuchungen aufbewahren.

Moderne digitale Werkzeuge können Tageslicht- und Dämmerungszeiten integrieren und helfen, unbeabsichtigte Regelverstöße zu vermeiden.

10. Beispiele und Anwendungsfälle

Beispiel 1: Ultraleichtflug bei Dämmerung

Ein Ultraleichtpilot plant einen Flug 15 Minuten nach Sonnenuntergang. Dies ist nur erlaubt, wenn:

  • Das Luftfahrzeug über ein Antikollisionslicht verfügt, das 3 Landmeilen sichtbar ist,
  • Der gesamte Flug im unkontrollierten Luftraum stattfindet.

Beispiel 2: Drohnenflug (UAS) während der bürgerlichen Dämmerung

Eine kommerzielle Drohnenmission startet bei Sonnenaufgang und endet 10 Minuten nach Sonnenuntergang. Der Betreiber muss:

  • Die UAS mit blinkenden Antikollisionslichtern ausstatten, die mindestens 3 Landmeilen sichtbar sind,
  • Sicherstellen, dass der Pilot das FAA-Nachttraining absolviert hat, falls der Betrieb über die bürgerliche Dämmerung hinausgeht,
  • Den lokalen Luftraum und eventuelle Einschränkungen prüfen.

Beispiel 3: Pilotenausbildung in der allgemeinen Luftfahrt

Ein Flugschüler plant einen Sichtflug bei Tag über Land. Start, Flug und Landung müssen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang stattfinden, um als „Tagesflugzeit“ für die Ausbildung angerechnet zu werden.

Zusammenfassung

Tageslichtbetrieb ist grundlegend für einen sicheren, legalen und effizienten Luftfahrtbetrieb. Präzise durch Sonnenaufgang und Sonnenuntergang definiert – und in bestimmten Kontexten durch die bürgerliche Dämmerung modifiziert – bilden sie die Grundlage für Beleuchtungsvorschriften, Nutzung des Luftraums, Pilotenausbildung und Einhaltung von Vorschriften. Piloten und Betreiber müssen autorisierte Quellen für Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten nutzen, die Funktion aller Ausrüstungen sicherstellen, genaue Aufzeichnungen führen und die einschlägigen Vorschriften für ihr Luftfahrzeug und ihren Auftrag konsultieren. Durch konsequente Beachtung der Regeln für den Tageslichtbetrieb sorgt die Luftfahrt für hohe Sicherheitsstandards und regulatorische Integrität.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Tageslichtbetrieb in der Luftfahrt?

Tageslichtbetrieb sind Flüge, die zwischen offiziellem Sonnenaufgang und Sonnenuntergang durchgeführt werden, wie sie von Quellen wie dem Air Almanac oder von der FAA genehmigten Wetterdiensten festgelegt sind. Diese Stunden bieten Piloten maximale Sicht und sind für Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften entscheidend.

Warum unterscheidet die Luftfahrt zwischen Tageslicht, Dämmerung und Nacht?

Die Luftfahrt unterscheidet diese Zeiträume, weil jeder unterschiedliche Sichtbedingungen und damit verbundene Risiken aufweist. Tageslicht bietet die besten visuellen Referenzen für Piloten, während Dämmerung und Nacht zusätzliche Ausrüstung, Beleuchtung und manchmal spezielle Schulungen oder Ausnahmen für den legalen Betrieb erfordern.

Dürfen Ultraleicht- und Drohnenbetreiber nachts fliegen?

Im Allgemeinen sind Ultraleichtflugzeuge auf Tageslichtstunden beschränkt. Drohnen (UAS) dürfen nachts oder während der Dämmerung nur fliegen, wenn sie mit entsprechender Beleuchtung ausgerüstet sind und – für Nachtflüge – der Pilot eine spezielle Schulung absolviert und/oder eine behördliche Ausnahmegenehmigung erhalten hat.

Wie werden Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten für die Luftfahrt bestimmt?

Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten werden auf Basis von geografischem Standort und Datum unter Verwendung astronomischer Daten berechnet. Das Air Almanac, von der FAA genehmigte Apps und Wetterdienste stellen diese Zeiten bereit, die Piloten für eine genaue Planung in die Ortszeit umrechnen müssen.

Welche Beleuchtungsvorschriften gelten für Flüge während der bürgerlichen Dämmerung?

Während der bürgerlichen Dämmerung (in den meisten Regionen 30 Minuten vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang) müssen Luftfahrzeuge wie Ultraleichtflugzeuge und Drohnen funktionsfähige Antikollisionslichter haben, die mindestens 3 Landmeilen sichtbar sind. Allgemeine Luftfahrzeuge müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang Positions- und Antikollisionslichter einschalten.

Planen Sie sichere und regelkonforme Flüge

Richten Sie sich nach den Regeln für den Tageslichtbetrieb für mehr Sicherheit am Himmel. Nutzen Sie zuverlässige Quellen für Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten und stellen Sie sicher, dass Ihre Flugplanung und Dokumentation den Vorschriften entsprechen.

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