Pistenabkommen

Aviation safety Airport operations Accident prevention

Pistenabkommen – Flugzeuge verlassen die Pistenfläche – Luftfahrtsicherheit

Definition

Ein Pistenabkommen ist ein Ereignis, bei dem ein Flugzeug während des Starts oder der Landung die befestigte Pistenfläche verlässt, entweder über das Pistenende hinaus oder seitlich von der Piste abkommt, während die Räder noch Bodenkontakt haben. Dieses kritische Sicherheitsereignis ist in ICAO Doc 9870 definiert und wird von internationalen Behörden wie der FAA übernommen. Ein Abkommen unterscheidet sich von einer Pistenverletzung, da es das Verlassen der Piste während des Rollvorgangs und nicht den unbefugten Zutritt zu einer aktiven Piste bezeichnet.

Pistenabkommen werden unterteilt in:

  • Überlauf: Das Flugzeug verlässt das Pistenende.
  • Seitliches Abkommen: Das Flugzeug verlässt seitlich die Piste.

Die formale Definition ist wesentlich für eine einheitliche Unfallberichterstattung, Datenanalyse und behördliche Überwachung und hilft der Branche, Trends zu erkennen und Ursachen zu beheben.

Kontext und Bedeutung für die Luftfahrtsicherheit

Pistenabkommen sind das häufigste Sicherheitsereignis im kommerziellen Luftverkehr. Laut dem ICAO Global Aviation Safety Report 2023 und der Flight Safety Foundation machen sie etwa 22 % aller Luftfahrtunfälle aus. Anders als bei anderen Pistenereignissen führen Abkommen häufig zu erheblichen Flugzeugschäden, Betriebsunterbrechungen und in schweren Fällen zu Todesopfern.

Die Folgen sind vielfältig:

  • Menschliche Auswirkungen: Mögliche Verletzungen oder Todesfälle bei Passagieren, Besatzung und Bodenpersonal.
  • Flugzeugschäden: Von kleineren Reparaturen bis hin zum Totalschaden.
  • Betriebsunterbrechung am Flughafen: Pistensperrungen, Verspätungen und Umleitungen.
  • Wirtschaftliche Kosten: Direkte und indirekte Kosten von mehr als 900 Millionen Dollar jährlich.
  • Reputationsrisiko: Betreiber und Flughäfen können dauerhaften Imageschaden erleiden.

Aufgrund dieser Auswirkungen haben ICAO und FAA spezielle Aktionspläne und Sicherheitsprogramme zur Bekämpfung des Risikos von Pistenabkommen entwickelt und verlangen von Flughäfen und Betreibern, Gegenmaßnahmen in ihre Safety Management Systems (SMS) zu integrieren.

Arten von Pistenabkommen

Überlauf:
Tritt auf, wenn das Flugzeug das Pistenende überquert. Häufige Ursachen sind zu hohe Geschwindigkeit, spätes Aufsetzen oder verunreinigte Pisten.

Seitliches Abkommen:
Bezeichnet das seitliche Verlassen der Piste. Ursachen sind Seitenwind, Kontrollverlust oder technische Defekte.

TypBeschreibungTypische UrsachenBeispielszenario
ÜberlaufFlugzeug verlässt das PistenendeSpätes Aufsetzen, nasse/eisige Piste, BremsversagenJet landet zu weit auf nasser Piste, läuft in EMAS-Bett aus
Seitliches AbkommenFlugzeug verlässt seitlich die PisteSeitenwind, geplatzter Reifen, KontrollverlustFlugzeug gerät beim Start bei starkem Seitenwind seitlich ab

Ursachen und beitragende Faktoren

Pistenabkommen resultieren häufig aus einer Kombination von betrieblichen, technischen, umweltbedingten und menschlichen Faktoren. Wichtige Ursachen sind:

  • Unstabilisierter Anflug: Geschwindigkeit, Gleitpfad oder Konfiguration vor der Landung nicht stabilisiert.
  • Spätes Aufsetzen: Aufsetzen außerhalb der vorgesehenen Zone, was die Bremsstrecke verkürzt.
  • Unzureichende Bremswirkung oder Aquaplaning: Nasse, vereiste oder verunreinigte Pisten reduzieren die Bodenhaftung.
  • Nicht durchgeführter Durchstart: Fortsetzung eines instabilen Anflugs statt Durchstart.
  • Abgebrochener Start nach V1: Startabbruch nach Entscheidungsgeschwindigkeit.
  • Fehler bei Leistungsberechnungen: Falsche Gewichts- oder Wetterdaten.
  • Seitenwind/Rückenwind: Starke Winde oder Winde außerhalb der Betriebsgrenzen.
  • Technische Defekte: Fehler an Bremsen, Umkehrschub oder Fahrwerk.
  • Probleme bei der Flughafeninfrastruktur: Unzureichende Pistenlänge, fehlende Sicherheitsbereiche, schlechte Beleuchtung oder Markierung.

Diese Faktoren wirken oft zusammen und erhöhen das Risiko erheblich.

Statistischer Kontext

Laut Daten der Flight Safety Foundation (1995–2008, Flugzeuge >5.700 kg):

  • 548 analysierte Pistenabkommen
    • 20,6 % beim Start
    • 79,4 % bei der Landung
  • 70 % treten während der Landungsrollphase auf
  • Überläufe kommen häufiger vor als seitliches Abkommen
  • Nasse oder verunreinigte Pisten und Rückenwind sind häufige Faktoren
  • Jährliche weltweite Kosten: 900 Millionen Dollar

Verbesserungen in Ausbildung und Technik haben die Unfallzahlen gesenkt, dennoch bleiben Pistenabkommen ein anhaltendes Risiko, insbesondere an Flughäfen mit veralteter Infrastruktur oder hohem Verkehrsaufkommen.

Folgen

  • Personenschäden: Risiko von Todesfällen und schweren Verletzungen, insbesondere bei Hindernissen oder Wasser hinter der Piste.
  • Flugzeugschäden: Von kleinen Schäden bis zum Totalschaden.
  • Schäden an der Flughafeninfrastruktur: Beleuchtung, Navigationshilfen, Zäune und EMAS-Betten können zerstört werden.
  • Betriebliche Unterbrechung: Pistensperrungen verursachen Verspätungen und Umleitungen.
  • Rechtliche und regulatorische Konsequenzen: Betreiber können mit Klagen, Bußgeldern oder verstärkter Aufsicht rechnen.
  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Direkte und indirekte Kosten können deutlich über 900 Millionen Dollar jährlich liegen.

Gegenmaßnahmen

Verfahren:

  • Strikte Einhaltung von SOPs, insbesondere für Anflug und Landung.
  • Erweiterte Pilotenschulung zu stabilisierten Anflügen und Betrieb auf verunreinigten Pisten.
  • Echtzeit-Berichtswesen und Sensibilisierung für Pistenoberflächenzustände.
  • Umfassende Risikobewertung vor dem Flug und effektives Crew Resource Management.

Infrastruktur:

  • Runway Safety Area (RSA): Grüne Bereiche hinter dem Pistenende zur Schadensminimierung.
  • Runway End Safety Area (RESA): Mindestens 90 m (ICAO); 240 m empfohlen.
  • Engineered Material Arresting System (EMAS): Nachgiebige Betten, die überlaufende Flugzeuge abbremsen.
  • Verbesserte Bodenhaftung: Rillenfräsung, Gummiabrieb, poröse Oberflächen.
  • Verbesserte Beleuchtung und Markierungen.

Regulatorisch:

  • Einhaltung von ICAO- und FAA-Standards für Flughafendesign.
  • Safety Management Systems (SMS) mit Berücksichtigung des Pistenabkommen-Risikos.
  • Teilnahme an branchenspezifischem Sicherheitsdatenaustausch und kontinuierlichen Verbesserungsinitiativen.

Regulatorische Leitlinien

  • FAA: Advisory Circular 150/5300-13 (Flughafendesign), Runway Safety Area Program, EMAS-Leitfaden.
  • ICAO: Annex 14 – Flughäfen, Doc 9870 zur Prävention von Pistenabkommen.
  • NTSB: Untersucht Pistenabkommen und gibt Sicherheitsempfehlungen.
  • Flight Safety Foundation: Forschung, Daten und globale Best Practices.

Die Einhaltung ist für kommerzielle Flugbetriebe verpflichtend und für die Allgemeine Luftfahrt dringend empfohlen.

Beispiele und Anwendungsfälle

Landeüberlauf:
Ein Airbus A320 setzt bei Rückenwind zu spät auf einer nassen Piste auf, leitet keinen Durchstart ein und läuft in das EMAS-Bett aus, wodurch ein schwererer Unfall verhindert wird.

Seitliches Abkommen beim Start:
Ein Businessjet erleidet während des Starts einen geplatzten Reifen, verliert die Richtungsstabilität und gerät ins weiche Erdreich neben der Piste, wobei das Flugzeug beschädigt wird, aber keine Verletzten entstehen.

EMAS-Abbremsung:
Ein Gulfstream überrollt eine kurze Piste in Teterboro, wird aber sicher durch das EMAS gestoppt und kollidiert nicht mit Hindernissen im Randbereich.

Quellen

  • ICAO Doc 9870 – Manual on the Prevention of Runway Excursions
  • ICAO Annex 14 – Aerodromes
  • FAA Advisory Circular 150/5300-13 – Airport Design
  • Flight Safety Foundation Runway Excursion Data Reports
  • NTSB Accident Reports
  • Global Runway Safety Action Plan

Pistenabkommen bleiben eine der größten Bedrohungen für die Luftfahrtsicherheit, aber durch rigorose Verfahren, moderne Infrastruktur und regulatorische Compliance lassen sich Häufigkeit und Schwere deutlich reduzieren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pistenabkommen in der Luftfahrt?

Ein Pistenabkommen ist ein Vorfall, bei dem ein Flugzeug während des Starts oder der Landung die Pistenfläche verlässt, entweder durch Überrollen des Endes (Überlauf) oder seitliches Abkommen (Seitliches Abkommen), während die Räder noch Bodenkontakt haben. Es umfasst keine Starts in der Luft oder Pistenverletzungen durch andere Fahrzeuge oder Flugzeuge.

Was verursacht Pistenabkommen?

Pistenabkommen werden durch eine Kombination verschiedener Faktoren verursacht, darunter nasse oder verunreinigte Pisten, zu hohe Anfluggeschwindigkeit, spätes Aufsetzen, technische Ausfälle, Seitenwind, Pilotenfehler sowie unzureichende Pistenlänge oder Sicherheitsbereiche.

Wie werden Pistenabkommen verhindert?

Präventionsstrategien umfassen die strikte Einhaltung der Standardarbeitsverfahren, umfassende Pilotenschulungen, genaue Berichterstattung über Pistenbedingungen, Installation von Runway End Safety Areas (RESA) oder Engineered Material Arresting Systems (EMAS) und Einhaltung regulatorischer Standards von ICAO und FAA.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pistenabkommen und einer Pistenverletzung?

Ein Pistenabkommen bedeutet, dass ein Flugzeug während des Starts oder der Landung die Pistenfläche verlässt. Eine Pistenverletzung liegt vor, wenn sich ein Flugzeug, Fahrzeug oder eine Person unbefugt auf der Piste befindet und dadurch das Kollisionsrisiko erhöht wird.

Was sind die wirtschaftlichen und betrieblichen Auswirkungen von Pistenabkommen?

Pistenabkommen können zu Flugzeugschäden, Reparaturen an der Flughafeninfrastruktur, Flugverspätungen oder -umleitungen, rechtlicher Haftung und erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen; die weltweiten Kosten werden auf über 900 Millionen Dollar jährlich geschätzt.

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