Anhang 14 – ICAO-Standard für Flugplatzplanung und -betrieb – Standards

ICAO Aerodromes Airport Standards Aviation Safety

Anhang 14 – ICAO-Standard für Flugplatzplanung und -betrieb

Anhang 14 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt ist der maßgebliche globale Standard für die Planung und den Betrieb von Flugplätzen und bildet die Grundlage für eine sichere, effiziente und international harmonisierte Luftfahrt. Seine Anforderungen decken das gesamte Spektrum der Flughafeninfrastruktur, -verfahren und -dienste ab und sorgen für Einheitlichkeit an den zivilen Flugplätzen der Welt.

1. Überblick und Anwendbarkeit

Anhang 14 ist in zwei Bände unterteilt:

  • Band I: Flugplatzplanung und -betrieb – Gilt für alle zivilen Flugplätze, die für den internationalen Luftverkehr bestimmt sind.
  • Band II: Hubschrauberlandeplätze – Deckt Anforderungen für zivile Hubschrauberlandeplätze ab.

Die SARPs (Standards und empfohlene Praktiken) des Anhangs 14 sind für alle Mitgliedstaaten der ICAO bei allen zivilen Flugplätzen, die internationalen Verkehr bedienen, verbindlich, es sei denn, ein Staat reicht gemäß Artikel 38 des Chicagoer Abkommens eine Abweichungsanzeige ein. Dies gewährleistet eine harmonisierte Grundlage für die Sicherheit und Regelmäßigkeit von Flugplätzen, unterstützt durch regelmäßige Anpassungen, die neue Technologien und betriebliche Verfahren widerspiegeln. Die jüngste größere Überarbeitung, die im März 2025 verabschiedet wurde, strukturiert die Hindernisbegrenzungsflächen neu und tritt im November 2030 in Kraft.

BandThemaAnwendbarkeit
IFlugplatzplanung und -betriebAlle zivilen Flugplätze
IIHubschrauberlandeplätzeAlle zivilen Helikopterplätze

Das Rahmenwerk von Anhang 14 unterstützt die Zertifizierung, Inspektion und Aufsicht von Flugplätzen und ist in nationalen Gesetzen und Flughafen-Masterplänen weltweit verankert.

2. Wichtige Begriffe und Definitionen

2.1 Flugplatz

Ein Flugplatz ist ein abgegrenztes Gelände an Land oder auf Wasser (einschließlich Gebäuden, Anlagen und Geräten), das für das Ankommen, Abfliegen und das Bewegen von Luftfahrzeugen auf der Oberfläche bestimmt ist. Dazu gehören internationale Flughäfen, Regionalflughäfen, private Landestreifen, Wasserflugplätze und spezialisierte Einrichtungen.

Verwendung:
Flugplatz ist der Grundbegriff für alle Infrastruktur-, Regulierungs- und Betriebsanforderungen in Anhang 14, einschließlich Bewegungsfläche, Vorfelder, Terminals, Rettungs- und Feuerlöschdienste sowie technische Anlagen.

Beispiele:

  • Große internationale Flughäfen (z. B. Singapore Changi, London Heathrow)
  • Wasserflugplätze für Wasserflugzeuge

Regulatorischer Kontext:
Flugplätze, die internationalen Flugverkehr bedienen, müssen von der nationalen Luftfahrtbehörde zertifiziert werden und die Einhaltung der SARPs des Anhangs 14 nachweisen.

2.2 SARPs (Standards und empfohlene Praktiken)

SARPs bilden das Rückgrat des ICAO-Regelwerks:

  • Standard: Wesentlich für Sicherheit oder Regelmäßigkeit. Staaten müssen einhalten oder Abweichungen melden.
  • Empfohlene Praxis: Wünschenswert für Sicherheit, Regelmäßigkeit oder Effizienz. Staaten werden zur Umsetzung ermutigt.

In Anhang 14 bedeutet „muss“ einen Standard; „sollte“ eine empfohlene Praxis.

TypStatusFormulierungMaßnahme des Staates
StandardVerbindlichMussMuss einhalten oder melden
Empfohlene PraxisBeratendSollteUmsetzung empfohlen

Referenzen:

2.3 Hindernisbegrenzungsflächen (OLS)

OLS sind dreidimensionale gedachte Flächen um einen Flugplatz, die die Höhe von Objekten begrenzen, um den Schutz von Flugzeugen beim Start, Anflug und bei der Landung sicherzustellen.

Wichtige OLS-Typen:

  • Startsteigfläche: Schutz des Startpfads.
  • Anflugfläche: Schutz des Landepfads.
  • Übergangsfläche: Angrenzend an Start- und Landebahn sowie Anflugflächen.
  • Innere horizontale/konische Flächen: Schutz des kritischen Luftraums über dem Flugplatz.

Änderung 2025:

  • Hindernisfreie Fläche (OFS): Nächstgelegene, restriktivste Fläche; muss bis auf notwendige Anlagen hindernisfrei bleiben.
  • Hindernisbewertungsfläche (OES): Eindringen erfordert eine luftfahrttechnische Studie zur Bewertung der betrieblichen Auswirkungen.

Praktische Anwendung:
Geplante Bauwerke (z. B. Türme) in der Nähe eines Flugplatzes werden hinsichtlich der OLS geprüft. Bei Durchdringung kann Entfernung oder Kennzeichnung erforderlich sein.

Referenzen:

2.4 Physische Merkmale

Anhang 14 schreibt die Mindestabmessungen und die Anordnung von Start- und Landebahnen, Rollwegen, Vorfeldern und angrenzenden Bereichen vor, die auf die am Flugplatz abgefertigten Luftfahrzeugtypen abgestimmt sind.

Elemente:

  • Abmessungen von Start- und Rollbahnen: Basierend auf dem Flugplatzbezugscode
  • Schultern: Zur Stabilisierung und Erosionsvermeidung
  • Start- und Landebahnstreifen: Abgeglichene Sicherheitsbereiche
  • Vorfelder: Zum Parken und Warten

Beispiel:
Eine Start- und Landebahn des Codes 4E (Boeing 777-Klasse) erfordert eine Mindestbreite von 45 m mit Schultern und entsprechend breiten Rollwegen.

Referenzen:

2.5 Flugplatzbezugspunkt (ARP)

Der ARP ist der festgelegte geografische (Breiten-/Längengrad) Mittelpunkt des Flugplatzes und wird für Kartierung und Berichterstattung verwendet.

Verwendung:

  • Grundlage für Standortangaben im AIP, NOTAMs, Navigationskarten
  • Referenz für Entfernungen und Richtungen

Festlegung:
Während der Planung/Zertifizierung bestimmt; meist der geometrische Mittelpunkt der Hauptbahnen.

Referenzen:

2.6 Deklarierte Distanzen

Start- und Landebahnlängen für Start und Landung sind standardisiert und werden als „deklarierte Distanzen“ veröffentlicht:

  • TORA: Verfügbare Startstrecke
  • TODA: Verfügbare Startdistanz (TORA + Freifläche)
  • ASDA: Verfügbare Beschleunigungs-Stopp-Distanz (TORA + Stopway)
  • LDA: Verfügbare Landestrecke

Verwendung:
Piloten nutzen diese Werte für Leistungsberechnungen und Notfallplanung.

Beispiel:
Eine Start- und Landebahn mit TORA 3.000 m, Freifläche 300 m, Stopway 200 m: TODA = 3.300 m; ASDA = 3.200 m.

Referenzen:

2.7 Aircraft Classification Number (ACN)/Aircraft Classification Rating (ACR)

  • ACN: Gibt die Auswirkung eines Luftfahrzeugs auf die Tragfähigkeit des Belags an.
  • ACR: Veröffentlicht die Tragfähigkeit des Belags am Flugplatz.

Luftfahrzeuge mit ACN ≤ ACR dürfen uneingeschränkt betrieben werden.

Beispiel:
Eine B747 mit ACN 60 auf einer Start- und Landebahn mit ACR 70: uneingeschränkter Betrieb.

Referenzen:

2.8 Runway End Safety Area (RESA)

RESA ist ein definierter Bereich an jedem Ende eines Start- und Landebahnstreifens, der dazu dient, das Schadensrisiko durch Über- oder Unterschreitungen zu minimieren.

  • Mindestlänge: 90 m (Standard), 240 m (empfohlen, wenn praktikabel)
  • Breite: Doppelte Bahnbreite

Beispiel:
Eine 240 m lange, abgeglichene RESA an jedem Ende der Start- und Landebahn eines internationalen Flughafens.

Referenzen:

2.9 Visuelle Hilfen zur Navigation

Visuelle Hilfen umfassen Beleuchtung, Markierungen und Beschilderungen, die Piloten wichtige Informationen liefern, insbesondere bei schlechter Sicht:

  • Markierungen: Mittel- und Schwellenlinien von Start- und Rollbahnen, Haltepositionen
  • Beleuchtung: Bahnränder, Anflug, PAPI/VASI, Rollwegleuchten
  • Beschilderung: Zwangsbeschilderung, Informations- und Standortschilder

Beispiel:
Eine Start- und Landebahn mit hochintensiver Anflugbefeuerung, Mittellinienbeleuchtung und PAPI unterstützt Piloten beim Anflug.

Referenzen:

2.10 Rettungs- und Feuerlöschdienst (RFF)

RFF-Dienste sind für die sofortige Reaktion auf Notfälle erforderlich und werden nach der Größe der bedienten Luftfahrzeuge (Kategorie 1–10) gestaffelt.

Wesentliche Anforderungen:

  • Kategoriesystem: Basierend auf dem größten Luftfahrzeug
  • Einsatzzeiten: Zum Mittelpunkt der am weitesten entfernten Start- und Landebahn innerhalb von 3 Minuten
  • Ausrüstung und Personal: Ausreichend Fahrzeuge, Löschmittel und geschultes Personal

Beispiel:
Ein Flughafen, der Airbus A380 (Code F) bedient, muss RFF-Dienste der Kategorie 10 bereitstellen, mit großen Schaumlöschfahrzeugen und Schnelleinsatzfahrzeugen.

Referenzen:

Referenzen

Weiterführende Literatur

Für eine vollständige, maßgebliche Quelle von Anhang 14 und die neuesten Änderungen besuchen Sie die ICAO-Website .

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Hauptzweck von ICAO Anhang 14?

Anhang 14 stellt die internationalen Standards und empfohlenen Praktiken für die Planung und den Betrieb von Flugplätzen bereit und gewährleistet Sicherheit, Effizienz und Interoperabilität für die weltweite Luftfahrt.

Wie wirkt sich ICAO Anhang 14 auf Flughafenbetreiber aus?

Flughafenbetreiber müssen die Standards von Anhang 14 erfüllen, um ihre Flugplätze für internationale Operationen zu zertifizieren und instand zu halten. Dies umfasst alles von Start- und Landebahndimensionen bis hin zu visuellen Hilfen und Notfalldiensten.

Was sind Hindernisbegrenzungsflächen (OLS)?

OLS sind gedachte Flächen um einen Flugplatz, die die Höhe von Objekten begrenzen, um die Sicherheit von Flugzeugen beim Start, bei der Landung und beim Manövrieren zu gewährleisten.

Was ist eine Runway End Safety Area (RESA)?

RESA ist ein definierter Bereich am Ende eines Start- und Landebahnstreifens, der dazu dient, das Risiko und die Schäden an Flugzeugen bei Über- oder Unterschreitungen zu minimieren.

Was passiert, wenn ein Staat einen Standard in Anhang 14 nicht einhalten kann?

Staaten müssen eine Abweichungsanzeige bei der ICAO einreichen, wenn sie einen Standard nicht einhalten können, wie es Artikel 38 des Chicagoer Abkommens vorschreibt.

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