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eTOD: Welche Genauigkeit Hindernisdaten erfüllen müssen

Welche Genauigkeit eTOD bei Hindernisdaten verlangt: 0,5 m in Bereich 3, 5 m und 3 m in Bereich 2, 2,5 m und 1 m in Bereich 4, 50 m und 30 m in Bereich 1, und wer sie liefert.

TarmacView Team 2026-10-23 · 7 Min. Lesezeit
eTOD: Welche Genauigkeit Hindernisdaten erfüllen müssen
BEREICH 3 · GRENZMARKIERUNGEN · MAST IM HINTERGRUND

Die kurze Antwort

Die Genauigkeit von Hindernisdaten hängt davon ab, wo das Hindernis liegt. Bei eTOD hängt die Genauigkeit vom Bereich ab. Im Erläuterungsmaterial der EASA verlangt Bereich 3 neben der Bewegungsfläche 0,5 m horizontal und 0,5 m vertikal. Bereich 2 verlangt 5 m und 3 m. Bereich 4 verlangt 2,5 m und 1 m. Bereich 1 verlangt 50 m und 30 m. Alle Bereiche verwenden ein Konfidenzniveau von 90 Prozent.

Diese Werte stammen aus dem Erläuterungsmaterial. Prüfen Sie sie deshalb vor der Planung einer Vermessung gegen den verbindlichen Datenkatalog. Das annehmbare Mittel zur Einhaltung sagt, der Flugplatzbetreiber sollte Hindernisse innerhalb der Flugplatzgrenze melden. Außerhalb der Grenze sollte der Betreiber Vereinbarungen mit der Flugsicherung und der zuständigen Behörde treffen. Der Rest dieses Beitrags zeigt, woher jede Zahl stammt und welchen Status sie hat. Für dieselbe Tabelle, Bereich für Bereich, siehe unsere Seite zu ICAO PANS-AIM und eTOD .

Was eTOD abdeckt

eTOD steht für elektronische Gelände- und Hindernisdaten. Das ist der digitale Datensatz, auf den Verfahrensentwickler, Flugplanung und Cockpitsysteme zugreifen. Anhang 14 verweist für die Vorschriften zu Gelände- und Hindernisdatensätzen auf Anhang 15, Kapitel 5. Eine Anmerkung in der Einleitung zu Kapitel 4 von Anhang 14 (anwendbar ab 21. November 2030) ergänzt, dass der Umfang der Hindernisbegrenzungsflächen bei der Festlegung der Anforderungen an die Erfassung dieser Datensätze herangezogen wird. Es ist eine Anmerkung, kein Standard.

Die Daten laufen über den Luftfahrtinformationsdienst des Staates. Der Flugplatz liefert seinen Teil. Andere liefern den Rest.

Die vier Bereiche

GM4 zu ADR.OPS.A.005(a) definiert die Abdeckungsbereiche:

  • Bereich 1 ist das gesamte Staatsgebiet.
  • Bereich 2 ist das Flugplatzumfeld. Bereich 2a ist der Pistenstreifen zuzüglich einer etwaigen Freifläche. Bereich 2b reicht 10 km von den Enden von Bereich 2a in Abflugrichtung, mit einer Aufweitung von 15 Prozent auf jeder Seite. Bereich 2c liegt außerhalb von 2a und 2b, höchstens 10 km von Bereich 2a entfernt. Bereich 2d reicht 45 km vom Flugplatz-Bezugspunkt oder bis zur Grenze des TMA, je nachdem, was näher liegt.
  • Bereich 3 reicht vom Pistenrand bis 90 m von der Pistenmittellinie und 50 m vom Rand aller übrigen Teile der Bewegungsfläche.
  • Bereich 4 sind die 900 m vor der Schwelle einer Präzisionspiste der Kategorie II oder III, 60 m auf jeder Seite der verlängerten Mittellinie.

Welche Hindernisse zählen, legen Erfassungsflächen fest. In Bereich 2a sind es alle über 3 m über der nächstgelegenen Pistenhöhe. In 2b und 2c steigt die Fläche um 1,2 Prozent. In 2d sind es 100 m über Grund. In Bereich 3 sind es 0,5 m über der horizontalen Ebene durch den nächstgelegenen Punkt der Bewegungsfläche. In Bereich 1 sind es alle Hindernisse von 100 m oder höher.

Die Zahlen

Tabelle 2 desselben GM nennt die Anforderungen an Hindernisdaten. Die vertikale Auflösung ist der Schritt, in dem der Wert erfasst wird.

Bereich 1Bereich 2Bereich 3Bereich 4
Horizontale Genauigkeit50 m5 m0,5 m2,5 m
Vertikale Genauigkeit30 m3 m0,5 m1 m
Vertikale Auflösung1 m0,1 m0,01 m0,1 m
Konfidenzniveau90 %90 %90 %90 %
Datenklassifizierung (Integritätsstufe)RoutineEssenziellEssenziellEssenziell

Drei Lesarten sind in der Praxis wichtig.

Erstens ist Bereich 3 der anspruchsvollste. Ein halber Meter bei horizontaler Genauigkeit und vertikaler Genauigkeit ist das, was das Erläuterungsmaterial für Daten neben der Bewegungsfläche verlangt.

Zweitens folgt die Auflösung der Genauigkeit. GM1 zu ADR.OPS.A.010(d) sagt, eine Auflösung, die 10- bis 100-mal feiner ist als die Genauigkeit, bewahrt sie. Eine noch feinere kann irreführen, weil sie eine Genauigkeit suggeriert, die die Daten nicht haben.

Drittens ist die Integritätsklassifizierung eine Prozessanforderung. ADR.OPS.A.010(c) hält die Integrität über den gesamten Datenprozess von der Erzeugung bis zur Übertragung aufrecht. Bei essenziellen Daten sagt (c)(2), dass in keiner Phase des gesamten Prozesses eine Verfälschung auftritt.

Welchen Status diese Werte haben

Der Status verlangt Sorgfalt. ADR.OPS.A.010(b) ist eine Vorschrift. Sie besagt, dass die Genauigkeit von Luftfahrtdaten dem Datenkatalog entspricht, und ADR.OPS.A.030 knüpft diesen Katalog an Anlage 1 zu Anhang III der Regulation (EU) 2017/373. Diese Anlage haben wir für diesen Beitrag nicht geöffnet. Die Tabelle oben ist Erläuterungsmaterial, GM4, das EASA neben der Vorschrift abdruckt. Erläuterungen erklären, Vorschriften binden.

Die Meldepflicht im Anhang 14 ist ein Standard. Absatz 2.5.5 sagt, dass die Koordinaten von Hindernissen in Bereich 2 (dem Teil innerhalb der Flugplatzgrenze) und in Bereich 3 in Grad, Minuten, Sekunden und Zehntelsekunden gemessen und an die Behörde des Luftfahrtinformationsdienstes gemeldet werden müssen. Auch Oberkantenhöhe, Art, Kennzeichnung und Befeuerung jedes Hindernisses sind zu melden. Die Anmerkung verweist für die Ermittlungsanforderungen auf PANS-AIM, Anlage 8. PANS-AIM ist ein kostenpflichtiges ICAO-Dokument, das wir nicht gelesen haben.

Wer was liefert

In der EU verlangt ADR.OPS.A.005, dass der Flugplatzbetreiber Flugplatzdaten, soweit angemessen, ermittelt, dokumentiert, pflegt und den Nutzern, der Flugsicherung und dem Luftfahrtinformationsdienst bereitstellt. Das annehmbare Mittel zur Einhaltung, AMC1 ADR.OPS.A.005, füllt die Einzelheiten mit „should“ aus:

  • Hindernisse und Gelände in Bereich 3 sowie in Bereich 2 innerhalb der Grenze in Grad, Minuten, Sekunden und Zehntelsekunden messen und melden, wie in Anhang 14, 2.5.5
  • elektronische Hindernisdaten für jedes Hindernis in Bereich 2 innerhalb der Grenze bereitstellen, das als Gefahr für die Luftfahrtnavigation eingestuft wird
  • elektronische Daten für alles bereitstellen, was die Erfassungsfläche von Bereich 2a, die Identifizierungsflächen des Startflugwegbereichs und die Hindernisbegrenzungsflächen des Flugplatzes durchdringt
  • Daten für Bereich 4 bereitstellen, wo Betrieb der Kategorie II oder III eingerichtet ist und Betreiber Geländedetails für die Nutzung des Funkhöhenmessers brauchen
  • für Daten außerhalb der Grenze Vereinbarungen mit der Flugsicherung und der zuständigen Behörde treffen

Der letzte Punkt ist wichtig. Vom Betreiber wird nicht verlangt, einen Staat allein zu vermessen. Das Umsetzungsziel für eTOD im Europäischen ATM-Masterplan nennt getrennte Handlungslinien für staatliche Behörden, Flugsicherungsdienstleister und Flugplatzbetreiber.

Ein Betreiber, der die Vermessung einkauft, hat ebenfalls Pflichten. ADR.OPS.A.010 verlangt formelle Vereinbarungen mit den Organisationen, mit denen er Daten austauscht, und AMC2 nennt Anbieter der Vermessungsdatenerzeugung und elektronischer Hindernisdaten. AMC2 sagt, die Vereinbarung sollte festlegen, welche Qualitätsanforderungen gelten und wie die Konformität gezeigt wird. GM1 verweist für die Anforderungen an vertraglich vergebene Datenerzeugung auf ATM/ANS.OR.085 in Anhang III der Regulation (EU) 2017/373.

Bezugssysteme entscheiden, ob eine Zahl brauchbar ist

ADR.OPS.A.020 verlangt WGS-84 als horizontales Bezugssystem und den mittleren Meeresspiegel als vertikales. AMC1(b) empfiehlt das Schwerefeldmodell EGM-96 und verlangt, jedes andere Geoid im AIP zu beschreiben. GM2 zu ADR.OPS.A.020(b) trennt schwerebezogene Höhen von ellipsoidischen Höhen, also Abständen über dem Ellipsoid. Eine auf dem Ellipsoid gemessene Höhe muss umgerechnet werden, bevor sie in einen Datensatz aufgenommen werden kann. Das geodätische Datum und das Vertikaldatum sind Teil der Genauigkeitsangabe. Eine Höhe, die auf dem Ellipsoid belassen wird, weicht um die Geoidundulation an dieser Stelle ab. Unser Beitrag zu Zentimetergenauigkeit, RTK und warum Koordinaten nicht übereinstimmen behandelt die Mechanik.

GM2 zu ADR.OPS.A.020(a) fügt hinzu, dass Koordinaten, die aus Feldarbeit ohne Erfüllung der Katalogvorgaben nach WGS-84 transformiert wurden, bis zur Konformität als solche gekennzeichnet werden sollten.

Die FAA geht anders vor

Die FAA hat einen eigenen Vermessungsstandard, AC 150/5300-18B. Er ist im Allgemeinen nicht verbindlich. Absatz 4 besagt, dass seine Begriffe „shall“ und „must“ für diejenigen gelten, die Datenerhebung mit Mitteln aus dem Airport Improvement Program oder der Passenger Facility Charge beauftragen oder seine Methode zum Nachweis der Konformität nutzen. Der AC gilt außerdem als ein, aber nicht der einzige, annehmbarer Weg, 14 CFR Part 139 bei der Erhebung solcher Daten zu erfüllen. Die hier gelesene Fassung ist der konsolidierte Text mit Änderung 1 vom 24. Februar 2014.

EASA GM, Bereich 3FAA AC 150/5300-18B
Erfasste Objekteüber 0,5 m über der horizontalen Ebene durch den nächstgelegenen Punkt der Bewegungsflächevertikale Objekte über 1,5 ft über der nächstgelegenen Oberfläche der Bewegungsfläche (bei Pisten die nächstgelegene Pistenoberfläche)
Genauigkeit0,5 m horizontal und vertikal„der größere Wert“ aus der eigenen Genauigkeit des Objekts oder 1,5 ft horizontal und vertikal, mit 0,25 ft Auflösung
Konfidenzniveau90 %95 %

Für das Gebiet des Betriebs der Kategorie II und III fragt Absatz 2.9.1 nur nach Gelände, in einem Gebiet von 3 000 ft mal 400 ft, mit 4,0 ft horizontaler und 2,6 ft vertikaler Genauigkeit bei 95 Prozent. Die FAA erklärt, dass beide Vermessungsarten die Anforderungen des Anhangs 15 für Bereich 4 und Bereich 3 erfüllen. Beide Systeme rahmen die Daten nach Bereichen ein, aber die Zahlen und das Konfidenzniveau unterscheiden sich. Ein Betreiber, der nach beiden arbeitet, muss deshalb wissen, welches gilt.

Wo eine Drohnenvermessung passt

Eine Vermessung, die diese Daten speist, muss ihre Genauigkeit bei dem angegebenen Konfidenzniveau zeigen, im richtigen Datum, mit der Rückverfolgbarkeit, Aktualität und Vollständigkeit, die ADR.OPS.A.010 neben der Genauigkeit aufführt. Eine Punktwolke ist das noch nicht. Die Daten müssen als Luftfahrtdaten erzeugt und geprüft werden.

Unsere Anflug-Hindernisfreihaltungskontrolle befindet sich in der Entwicklung und wird noch nicht angeboten. Sie prüft, ob ein Hindernis in eine Schutzfläche hineinragt. Sie ist eine Freihaltungsprüfung, kein eTOD-Datensatz. Beide treffen sich dort, wo das annehmbare Mittel zur Einhaltung verlangt, dass ein Hindernis , das die Hindernisbegrenzungsflächen des Flugplatzes durchdringt, als elektronische Daten bereitgestellt werden sollte. Zu den Flächen selbst siehe Hindernisbegrenzungsflächen: Vermessung des Anflugs .

Häufig gestellte Fragen

Welche Genauigkeit verlangt eTOD für Hindernisdaten?
Das hängt vom Bereich ab. Das Erläuterungsmaterial der EASA (GM4 zu ADR.OPS.A.005(a), Tabelle 2) verlangt in Bereich 3 0,5 m horizontal und 0,5 m vertikal, in Bereich 2 5 m und 3 m, in Bereich 4 2,5 m und 1 m und in Bereich 1 50 m und 30 m. Alle Bereiche verwenden ein Konfidenzniveau von 90 Prozent. Das ist Erläuterungsmaterial. Verbindlich ist die Genauigkeit im Datenkatalog. PANS-AIM der ICAO haben wir nicht gelesen, denn es ist ein kostenpflichtiges Dokument.
Welcher eTOD-Bereich hat die strengste Hindernisgenauigkeit?
Bereich 3 neben der Bewegungsfläche hat die strengsten Werte, 0,5 m horizontal und 0,5 m vertikal, mit einer vertikalen Auflösung von 0,01 m. Bereich 3 reicht vom Pistenrand bis 90 m von der Pistenmittellinie und 50 m vom Rand der übrigen Teile der Bewegungsfläche.
Welches Konfidenzniveau und welche Integritätsklasse braucht eTOD-Hindernisdaten?
Die Tabelle des Erläuterungsmaterials nennt ein Konfidenzniveau von 90 Prozent in allen vier Bereichen. Daten in Bereich 1 gelten als Routine, die Bereiche 2, 3 und 4 als essenziell. Für essenzielle Daten sagt ADR.OPS.A.010(c)(2), dass in keiner Phase des gesamten Prozesses eine Verfälschung auftritt.
Wer liefert Hindernisdaten außerhalb der Flugplatzgrenze?
Vom Betreiber wird nicht verlangt, sie allein zu erheben. AMC1 ADR.OPS.A.005(f) sagt, der Betreiber sollte für Daten außerhalb der Grenze Vereinbarungen mit dem Flugsicherungsdienstleister und der zuständigen Behörde treffen. Der Betreiber sollte Hindernisse in Bereich 3 messen und melden und in Bereich 2 innerhalb der Grenze.
Verwendet die FAA dieselben eTOD-Genauigkeitswerte?
Nein. Für vertikale Objekte neben der Bewegungsfläche verlangt die FAA AC 150/5300-18B den größeren Wert aus der eigenen Genauigkeit des Objekts oder 1,5 ft horizontal und vertikal, bei 95 Prozent Konfidenz. Die EASA verlangt für Bereich 3 0,5 m bei 90 Prozent. Beide Systeme ordnen die Daten nach Bereichen, aber die Zahlen und das Konfidenzniveau unterscheiden sich.
Kann eine Drohnenvermessung eTOD-Hindernisdaten liefern?
Nur als Eingangsdaten. Die Daten müssen ihre Genauigkeit beim angegebenen Konfidenzniveau zeigen, im richtigen Datum liegen und als Luftfahrtdaten erzeugt und geprüft sein. TarmacView erstellt keine eTOD-Datensätze. Die Anflug-Hindernisfreihaltungskontrolle ist in Entwicklung und ist eine Freihaltungsprüfung, kein Datensatz.

Referenzen

easa-ear-aerodromes
Easy Access Rules for Aerodromes (Regulation (EU) No 139/2014) European Union Aviation Safety Agency
icao-annex-14-vol-1
Annex 14 to the Convention on International Civil Aviation, Volume I, Aerodrome Design and Operations International Civil Aviation Organization (copy hosted by the Swiss Federal Office of Civil Aviation)
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